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Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sowie zwischen Eltern und ihren Kindern. Dabei geht es um Fragen des Ehe- und Scheidungsrechts, des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts und des Adoptionsrechts.
Historische Entwicklung des Familienrechts in Deutschland
Die Geschichte des Familienrechts in Deutschland reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Im Kaiserreich war das Familienrecht stark vom Vaterrecht geprägt, das bedeutet, dass der Ehemann und Vater als das Oberhaupt der Familie galt und die Entscheidungen traf. Im Nationalsozialismus wurde das Familienrecht zu einem Instrument der Rassenpolitik. Familien ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Bei einer Ausbildung der Tochter zur Erzieherin endet der Kindergeldanspruch der Eltern nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Auf Ausbildungen, die wie hier dem Landesrecht unterliegen, sind entsprechende bundesrechtliche Vorgaben nicht anwendbar, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 2. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 112/18). Maßgeblich ist danach das Ende der vereinbarten Ausbildungszeit.
Im Streitfall hatte die Tochter mit einer Stadt in Baden-Württemberg einen Ausbildungsvertrag zur Erzieherin geschlossen. Nach den landesrechtlichen Vorgaben dauerte die Ausbildung drei Jahre vom 9. September 2013 bis ... weiter lesen
Der Kontakt zwischen minderjährigen Kindern und ihrem Vater kann auch nach
jahrelanger beharrlicher Ablehnung gegen den Willen der Mutter durchgesetzt
werden.
Hierzu bedarf es der Regelung eines fachkundig begleiteten Umganges, der eine
Beziehungsanbahnung ermöglicht.
Der 1. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hatte über eine in vielfacher
Hinsicht besonders problematische Umgangsfrage zu entscheiden, die bereits zuvor
Gegenstand mehrer Gerichtsverfahren war.
Die Mutter eines inzwischen 10 Jahre alten Jungen hatte trotz nachdrücklicher Bemühungen
des Vaters jeden Kontakt mit dem Kind und sogar die Übersendung von Fotos
beharrlich verweigert. Sie verhinderte kompromisslos die Realisierung ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert.
I. Ausgangslage:
Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltspflichtiger, der für seine Mutter Unterhalt leistet, von der Ehefrau seines Bruders, den er ebenfalls für unterhaltspflichtig hält, Auskunft über deren Einkünfte verlangen kann.
Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind Brüder, deren Mutter seit 1998 in einem Altenpflegeheim lebt. Für die in Höhe von monatlich 1.036 DM ungedeckten Heimko-sten kommt der Kläger derzeit alleine auf. Hierzu hat er sich gegenüber dem Sozialamt bereiterklärt.
Zur Vorbereitung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Bruder machte der Kläger gegen diesen und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 2, in deren Betrieb der Bruder ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten?
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03
Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Ein jahrzehntelanger Kampf wird ab dem 01.10.2017 beendet sein: Dann tritt die Gesetzesänderung im Familienrecht in Kraft, die es ermöglicht, dass Schwule und Lesben heiraten und damit die gleichen Rechte wie Hetero-Paare erhalten.
Was wird sich in Zukunft alles ändern?
Neugestaltete Rechtslage
Ab Oktober 2017 wird es die lang ersehnte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches geben, wonach eine Ehe nicht nur zwischen zwei Personen verschiedenen, sondern auch gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen werden kann. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur als sogenannte Lebenspartnerschaften offiziell eingetragen werden. Mit diesem ersten Schritt der Gleichstellung im ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht.
Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen