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In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind.
Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch.
Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei.
Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen
Der Kontakt zwischen minderjährigen Kindern und ihrem Vater kann auch nach
jahrelanger beharrlicher Ablehnung gegen den Willen der Mutter durchgesetzt
werden.
Hierzu bedarf es der Regelung eines fachkundig begleiteten Umganges, der eine
Beziehungsanbahnung ermöglicht.
Der 1. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hatte über eine in vielfacher
Hinsicht besonders problematische Umgangsfrage zu entscheiden, die bereits zuvor
Gegenstand mehrer Gerichtsverfahren war.
Die Mutter eines inzwischen 10 Jahre alten Jungen hatte trotz nachdrücklicher Bemühungen
des Vaters jeden Kontakt mit dem Kind und sogar die Übersendung von Fotos
beharrlich verweigert. Sie verhinderte kompromisslos die Realisierung ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen
Was ist ein Ehevertrag nach serbischem Recht?
Ein Ehevertrag (serb.: bračni ugovor ) ist eine Möglichkeit, durch vertragliche Vereinbarungen die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern bezüglich vorhandenem oder sogar zukünftigem Vermögen zu regeln. Damit dieser Vertrag gültig ist, muss er vor einem Notar und in vorgeschriebener Form abgeschlossen werden. Durch den Vertragsabschluss wird das gesetzliche Regime des gemeinsamen Vermögens ausgeschlossen, worauf der Notar in der Bestätigungsklausel hinweist. Ein Ehevertrag, der sich auf Immobilien bezieht, wird im Grundbuch für (vorhandene) Immobilien eingetragen.
In den letzten Jahren wurde in Serbien eine fast vernachlässigbare Zunahme ... weiter lesen
Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht:
1. Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile" entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Gerichte dürfen sich nicht über warnende Stimmen von psychologischen Gutachtern und Jugendamt über drohende Kindesmisshandlungen einfach ohne nähere Begründung hinwegsetzen. Ordnet ein Gericht trotz entgegenstehender Einschätzung von Gutachtern und Behörden die Rückkehr eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes zu seinen leiblichen Eltern an, verletzt es das Recht des Kindes auf Schutz durch den Staat, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 28. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2569/16).
Im konkreten Fall ging es um ein heute zweieinhalbjähriges Mädchen. Der Kinderarzt stellte bei dem ... weiter lesen
Wer mietfrei im Eigenheim lebt, hat sich beim Unterhalt einen Wohnwert anrechnen zu lassen. Dieser bestimmt sich bis zur Scheidung nach der Miete für vergleichbaren Ersatzwohnraum. Danach wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ansatz gebracht.
Wer also bis zur Scheidung nicht auszieht, der hat entweder mehr Unterhalt zu zahlen oder bekommt weniger Unterhalt.
Von diesem Wohnwert können quasi nur noch die Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs bei einer Eigentumswohnung abgezogen werden, bei einem Haus jedoch nicht.
Leistet der Bewohner des Eigenheims den Schuldendienst, kann dieser nach der neueren Rechtsprechung des BGH abgezogen werden, also Zins und Tilgung. Die ... weiter lesen
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die Mutter, deren angemessener Eigenbedarf in einer neuen Ehe gesichert ist
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage einer 15-jährigen Tochter gegen ihre Mutter zu entscheiden. Nach der Scheidung der Eltern, die inzwischen beide wiederverheiratet sind, lebten die Tochter und ihr jüngerer Bruder zunächst bei der Mutter. Später zog die Tochter zu ihrem Vater, der für den Bruder weiterhin Barunterhalt an die Mutter zahlt.
Die beklagte Mutter verdient durch Teilzeitbeschäftigung 630 DM, während ihr neuer Ehemann einen monatlichen Nettoverdienst von rund 3.750 DM hat. Der Vater, aus dessen ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte.
Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen