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Karlsruhe (jur). Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit seinem Kind. Auch wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf die dauerhafte Weigerung und psychische Widerstände und Ängste der rechtlichen Eltern zurückgeht, kann dem leiblichen Vater den Umgang mit seinem Kind untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 20 UF 63/13). Konkret ging es um einen Flüchtling aus Nigeria, der 2003 nach Deutschland einreiste. Er unterhielt kurz darauf eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau. Der Ehemann erfuhr davon im September 2004 und duldete zunächst die Affäre. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat. Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Trennen sich zwei Ehepartner, so hat in der Regel derjenige, der geringere Einkünfte hat, einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen. Die individuelle Höhe von dem nachehelichen Unterhalt wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet, doch wie lange dauert der Anspruch auf Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt? Grundsätzlich müssen beim Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Unterhaltsformen beachtet werden: der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt in dem Moment, in dem die vollständige Trennung der beiden Ehegatten begonnen hat und endet einen Tag, bevor die Scheidung rechtskräftig wird. In ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu entscheiden. Die heute 50-jährige Klägerin, die mit dem Beklagten von 1968 bis 1997 verheiratet war, versorgte während der Ehe den Haushalt, betreute die 1979 geborene gemeinsame Tochter und war daneben halbtags als selbständige Fußpflegerin tätig. Die Eheleute lebten in einem ihr gehörenden Haus, welches sie 1998 verkaufte. Nach Ablösung von Schulden und Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Beklagten verblieb ihr ein Restkapital, aus dem sie Zinsen erzielt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts kann sie eine leichte vollschichtige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Ein jahrzehntelanger Kampf wird ab dem 01.10.2017 beendet sein: Dann tritt die Gesetzesänderung im Familienrecht in Kraft, die es ermöglicht, dass Schwule und Lesben heiraten und damit die gleichen Rechte wie Hetero-Paare erhalten. Was wird sich in Zukunft alles ändern? Neugestaltete Rechtslage Ab Oktober 2017 wird es die lang ersehnte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches geben, wonach eine Ehe nicht nur zwischen zwei Personen verschiedenen, sondern auch gleichen Geschlechts auf Lebzeiten geschlossen werden kann. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur als sogenannte Lebenspartnerschaften offiziell eingetragen werden. Mit diesem ersten Schritt der Gleichstellung im ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Fallgestaltung des Elternunterhalts zu befassen. Der klagende Landkreis gewährte dem Vater der Beklagten seit Mai 2000 Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten des Aufenthalts in einem Alten- und Pflegeheim. Die 1939 geborene Beklagte ist das einzige noch lebende Kind aus der seit 1971 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; ihre Mutter ist verstorben. Die Beklagte ist Rentnerin; sie verfügte - nach Abzug der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung - über Renteneinkünfte von monatlich ca. 2.480 DM, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes beliefen sich auf monatlich ca. 2.160 DM. Die Eheleute bewohnen eine ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß. Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt. Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09). I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ? Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Über ein Kontaktverbot der Nachbarin zum eigenen Kind kann ein Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht beider Eltern allein entscheiden. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht am 13. Januar 2015 (AZ: 9 UF 24/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Eltern lebten getrennt. Der Vater wollte gerichtlich für die Zeiträume, in denen seine Tochter bei ihm war, ein Kontaktverbot der Nachbarin gegenüber dem Mädchen erwirken. Zunächst ohne Erfolg. Das Gericht führte das Verfahren als Kindschaftssache. Es führte zur Begründung aus, dass der Vater ein solches Kontaktverbot nur gemeinsam mit der ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte. Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch. Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei. Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen