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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat. Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte. Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt. Informationen zum Sachverhalt: Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Eine „Kinderehe“ mit einer 16-Jährigen kann in besonderen Härtefällen gültig sein. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall eines rumänischen Ehepaares in einem am Donnerstag, 9. August 2018, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss entschieden (Az.: 13 UF 23/18). Das seit Sommer 2017 geltende „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erlaubt eine Heirat erst mit der Volljährigkeit. Die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Ist ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Heirat unter 16, ist die Ehe generell unwirksam, zwischen 16 und 18 soll diese per richterlicher Entscheidung aufgehoben werden. Nur besondere ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird. BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte. Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
Nürnberg/Berlin (DAV). Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen. Liegt eine Erwerbsobliegenheit – also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein – allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (AZ: 10 UF 429/14). Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie ... weiter lesen
Das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung die Frage geklärt, ob vor einem Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Regelung des Umgangsrechtes der jeweilige Antragsteller zunächst eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch genommen haben muss (OLG Hamm , Beschluss vom 03.03.2011 (Az. II-8 WF 34/11)) I. Allgemeines Umgangsrecht Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf das Umgangsrecht entstehen in der Regel dann, wenn der betreuende Elternteil dem anderen Elternteil entweder überhaupt keinerlei Umgang mit dem gemeinsamen Kind einräumen will oder aber den regelmäßigen Umgangskontakt zum Kind einschränkt oder sonst wie vereitelt. Andererseits kann eine rechtskräftige Festlegung der ... weiter lesen
Celle (jur). Hartz-IV-Bezieher müssen von ihrem Arbeitslosengeld II keine Kindesunterhaltszahlungen leisten. Auch zusätzliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sind bis zum gesetzlichen Erwerbstätigen-Freibetrag geschützt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 1200/13). Das Jugendamt kann dann keine Unterhaltszahlungen verlangen. Im konkreten Fall forderte das Jugendamt der Stadt Hannover von einem 37-jährigen Hartz-IV-Aufstocker Unterhaltszahlungen für seine zwölfjährige Tochter. Neben seinen Einkünften aus seiner Erwerbstätigkeit in Höhe von monatlich 700 Euro ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
München (jur). Alleinerziehende können nicht automatisch den doppelten Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen. Übernimmt der andere Elternteil regelmäßig und insgesamt mindestens zehn Prozent der Betreuung des Kindes, kann er dem widersprechen und einen Freibetrag für sich beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. März 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 2/16). Danach reicht etwa eine Betreuung an jedem zweiten Wochenende bereits aus. Neben dem Kinderfreibetrag beziehungsweise dem Kindergeld erhalten Eltern seit 2002 auch eine „Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung“. Er beträgt ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch. Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei. Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen