Orte
Rechtsanwalt für Handelsrecht in Finnland



Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Handelsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Mit Urteil vom 07.10.2014 entschied das Amtsgericht (AG) Bad Segeberg, dass die Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszugs durch den Gläubiger nicht Teil seines Verzugsschadens sind (AZ.: 17a C 115/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das AG stellte zunächst fest, dass bei Rechtsgeschäften zwischen zwei Unternehmern ein in der Rechnung formuliertes Zahlungsziel, bspw. "Fällig am: ...", eine befristete Mahnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist, durch welche der Schuldner bei weiterer Nichtleistung in Verzug gerät.
Zudem nahm das Amtsgericht ... weiter lesen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Auf eine vorherige Anfrage haben die anderen Senate des Bundesarbeitsgerichts mitgeteilt, dass hiergegen keine Einwendungen bestehen bzw. an entgegenstehenden älteren Entscheidungen nicht festgehalten werde.
In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Feststellung der Höchstarbeitszeit von Rettungssanitätern. Beklagter Arbeitgeber war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter ein Landkreis sowie zwei Hilfsorganisationen sind. Die Revision der beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde wegen Versäumung der ... weiter lesen
BGB §§ 1643, 1821, 1822 ; ZPO §§ 170 Abs. 1, Abs. 2, 176, 929 Abs. 2
1. Zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstücksgeschäftes mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der ein Minderjähriger beteiligt ist.
a) Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Verwaltung eines eingebrachten Grundstücks ist, bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §§ 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB.
b) Geschäfte der Gesellschaft, die durch den Gesellschaftszweck gedeckt sind, sind von der familiengerichtlichen Genehmigung des Gesellschaftsvertrages erfasst und bedürfen daher grundsätzlich keiner eigenen Genehmigung.
c) Ist ein ... weiter lesen