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Rechtsanwalt für Sozialrecht in Finnland


Experten-Ratgeber
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Darmstadt (jur). Schreiben sich Studenten erstmalig für ein Studium ein, können sie bis Vorlesungsbeginn Arbeitslosengeld beanspruchen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sie im Zeitraum zwischen Einschreibung zum Studium und Vorlesungsbeginn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Montag, 30. März 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 9 AL 148/13).
Geklagt hatte eine arbeitslose Frau aus Gießen, die aufgrund ihrer früheren Beschäftigung als Sachbearbeiterin Arbeitslosengeld bezog. Als die Frau der Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte, dass sie Betriebswirtschaft studieren wolle, hob die Behörde die ... weiter lesen
Kassel (jur). Mögliche Beitragsrückforderungen gegen die gesetzliche Unfallversicherung müssen Unternehmen früher geltend machen. Denn sie verjähren generell vier Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Zahlung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit einem am Freitag, 18. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 2 U 2/14 R). Es gab damit seine früher großzügigere Rechtsprechung auf.
Konkret wies das BSG einen Bade- und Saunabetrieb in Berlin ab. Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege hatte den Betrieb zunächst wie „Masseure, Medizinische Bademeister, Kurbäder“ veranlagt und ab 1996 entsprechende Beiträge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen , zum Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2015, Aktenzeichen: L 8 R 655/14 .
Fall:
Im vorliegenden Fall ging es um ein Theater, das nicht über ein festes Ensemble verfügte, sondern alle künstlerischen Mitarbeiter nur über Teilspielzeit- oder Gastverträge engagierte. Für die Produktion einer Operette wurde dementsprechend dann mit einem renommierten Operettensänger auch ein Gastspielvertrag geschlossen. Seine Tätigkeit umfasste zunächst die Teilnahme an einigen Proben sowie danach an mehreren Veranstaltungen. In einem sog. ... weiter lesen