

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Beklagte, eine Möbelhändlerin, verwendete bis zum Frühjahr 1999 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klausel:
§ 1 Vertragsschluß
Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt.
Der klagende Verbraucherschutzverein begehrt von der Beklagten, die Verwendung der Sätze 1 und 3 der Klausel im nichtkaufmännischen Verkehr zu unterlassen. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben und dem Kläger die Befugnis zugesprochen, die Urteilsformel mit der Bezeichnung der Beklagten auf deren Kosten ... weiter lesen
Mit dieser Frage hatte sich jetzt der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu beschäftigen.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Streit zwischen der in Mannheim ansässigen Rhein-Neckar-Flugplatz GmbH (Klägerin) und dem Betreiber eines Fitnessstudios (Beklagter). In dem zwischen den Parteien am 21.09.1998 geschlossen Vertrag hatten beide vereinbart, dass der Beklagte auf dem weiträumigen Flugplatzgelände ein Gebäude zum „Betrieb eines Fitnessstudios, Freizeit- und Gesundheitszentrums (Bräunungsstudios, Bistro Verkaufsshop ... )“ errichten darf. Die am 15.07.2000 eröffnete Gaststätte verfügt aber über einen 140 qm großen Gastraum und bietet 90 Besuchern Platz; außerdem ist in den Sommermonaten eine Außenbestuhlung für ... weiter lesen
Mit Hinweisbeschluss vom 09.07.2014 hat das Landgericht (LG) Ansbach geäußert, dass auch eine nur geringe Farbabweichung beim Kauf eines Neuwagens einen Sachmangel darstellen kann (AZ.: 1 S 66/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Vorliegend hatte der Kläger bei der Beklagten einen Neuwagen in einer bestimmten Farbe bestellt. Die Beklagte ist eine gewerbliche Autohändlerin. Die Beklagte lieferte dem Kläger daraufhin einen Neuwagen in einer anderen Farbe.
Nach Auffassung des Landgerichts, das insoweit dem Amtsgericht folgt, stellt die andere Farbe des Neuwagens einen ... weiter lesen