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Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Finnland
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Vor Grundstückskauf selbst erkundigen Kurzfassung Ein Notar muss bei einem Grundstückskaufvertrag nicht selbst überprüfen, ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Erklärt der Verkäufer des Baulandes wahrheitswidrig, er habe einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen, darf der Notar das beurkunden, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Grundstückskäufers auf knapp 31.000,- € Schadensersatz gegen den beurkundenden Notar ab. Aufgabe des Notars sei es, die Erklärungen der Vertragsparteien zu beurkunden. Eigene Erkundigungs- und Informationspflichten zur Frage der Erschließung träfen ihn dagegen nicht. Sachverhalt ... weiter lesen
Die Beklagte, eine Möbelhändlerin, verwendete bis zum Frühjahr 1999 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klausel: § 1 Vertragsschluß Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt. Der klagende Verbraucherschutzverein begehrt von der Beklagten, die Verwendung der Sätze 1 und 3 der Klausel im nichtkaufmännischen Verkehr zu unterlassen. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben und dem Kläger die Befugnis zugesprochen, die Urteilsformel mit der Bezeichnung der Beklagten auf deren Kosten ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Kauf einer fertiggestellten Eigentumswohnung nichtig ist, weil die Wohnung anders geschnitten als im Teilungsplan enthalten ist Kurzfassung Der Kauf einer bereits fertigen Eigentumswohnung ist nicht ohne weiteres nichtig, wenn der Zuschnitt der Wohnung vom Bauausführung und Grundbuch zugrundegelegten Teilungsplan abweicht. Solange die äußeren Grenzen der Wohnung mit dem Plan übereinstimmen, kann trotzdem wirksam ein Kaufvertrag geschlossen werden. Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt rechtskräftig bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Aufteilungsplan solle nur bestimmen, wie weit das Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer reiche und wo das ihnen allen gehörende ... weiter lesen