Frachtpapiere
Jeder Transport von Gütern, der durch einen gewerblichen Spediteur durchgeführt wird, bedarf der Frachtpapiere. Dies ist jedoch die allgemeine Bezeichnung für 1. den einzelnen Frachtbrief, b) des Gesamtfrachtbriefes und c) der Ladeliste. Egal, auf welchem Transportweg sich das Gut befindet, stets ist ein Frachtbrief erforderlich. Jedoch trägt er verschiedene Namen. In der Luftfracht heißt er Airwaybill – Luftfrachtbrief. In der Seefracht sprechen wir vom Bill of Lading oder auch Konnossement. Für die Schiene wird er Bahnfrachtbrief, für den Straßenverkehr nur Frachtbrief genannt. Unterschieden wird bei allen Transportarten zwischen einem nationalen und einem internationalen Frachtbrief. Dies ist notwendig, da im grenzüberschreitenden Verkehr unterschiedliche Vorschriften gelten als im nationalen. Der Grund hierfür liegt in der Anpassung der unterschiedlichen, nationalen Rechte. Kommt es zu Kontrollen auf den Verkehrswegen, sind die o.g. Frachtpapiere vorzuweisen. Des Weiteren sind die Frachtpapiere, in diesem Fall die einzelnen Frachtbriefe, für den Absender und Empfänger nicht nur Vertragsunterlage, sondern weisen ihn auch als rechtmäßigen Bevollmächtigten der Sendung aus. Kommt es zu Unfällen, bei denen das Transportgut beschädigt wird, dient der Frachtbrief als Grundlage für die Haftung durch den Spediteur.
Im Transportgewerbe kann es schnell zu Problemen mit den Frachtpapieren kommen. Dies liegt oft an der Tatsache, dass etwa die Gewichtsangaben des Absenders nicht korrekt sind. Somit kann es gerade in der LKW-Sammelladung zur Überladung kommen. Doch auch wenn der Frachtführer die Fracht auf dem LKW nicht korrekt sichert, kommt es zum Konflikt mit den Kontrollbehörden. Der Rechtsanwalt für Frachtpapiere hilft dem Spediteur, aber auch dem Versender, die Sachlage zu klären. Als Anwalt für Frachtpapiere ist er bestens über die Verladevorschriften informiert, um seinem Mandanten schnell und unkompliziert helfen zu können.