Frachtrecht
Das deutsche Frachtrecht regelt die Einzelheiten für Transporte aller Art sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Rechte und Pflichten, sowohl des Absenders, des Frachtführers, des Spediteurs, aber auch des Empfängers werden im Frachtrecht einzeln aufgeführt. Hierzu gehören neben der sicheren, transportfähigen Verpackung der Sendung auch die Rolle des Frachtbriefes als Frachtvertrag. Dieser führt den Waren genauestens auf. Im internationalen Verkehr hat eine Rechnungskopie die Ware zu begleiten. Der Frachtbrief ist nicht nur Transportpapier. Er stellt auch den Beweis dar, dass die Sendung in einwandfreiem Zustand übernommen wurde. Ebenso wird der Empfänger mit seiner Unterschrift die schadensfreie Übernahme quittieren. Sollte ein Schaden entstanden sein, wird dies auf dem Frachtbrief vermerkt. Die Entschädigung erfolgt ebenfalls gemäß deutschem Frachtrecht. Es werden sowohl die Haftungsgrenzen als auch die Haftungsausschlüsse klar definiert. Das effektive Vorgehen bei Erkennen eines Schadensfalles wird vorgegeben. So ist gewährleistet, dass alle Schadensfälle, egal bei welchem Frachtführer sie entstanden sind, gleich behandelt werden.
Bei allen Transporten kann es zu kleineren Schäden kommen. Dies ist unabhängig von der korrekten Verstauung auf dem Transportmittel. Handelt es sich ausschließlich um Verpackungsschäden, wird dies zwar schriftlich aufgenommen. Eine Schadensregelung kommt jedoch nur dann zum Zuge, wenn auch die Ware selber beschädigt ist. Hierbei liegt es im Ermessen des Empfängers, ob der Schaden reguliert werden soll. Für gewöhnlich wird die Schadensregulierung über die Versicherungen vorgenommen. Bei großen Schäden oder gar einem Totalverlust kann die Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Frachtrecht von Vorteil sein. Als Anwalt für Frachtrecht kennt er die Vorgehensweise, falls sich der Frachtführer oder die Versicherung nicht kooperativ bei der Schadensabwicklung zeigen.