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Köln (jur). Sind Erhaltungsreparaturen an einem denkmalgeschützten Haus notwendig, können auch bei einer verspäteten Bescheinigung des Denkmalamtes die Kosten rückwirkend noch die Einkommensteuer mindern. Auch bei bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen dürfen Verzögerungen durch die Denkmalschutzbehörde nicht zulasten des Steuerbürgers gehen, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Freitag, 15. Juni 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 K 726/16). Die Kölner Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu. Geklagt hatten die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, das sie auch selbst bewohnten. Zwischen ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sich als besonders nützlich erweisende Steuer-CD ausgewertet haben, welche Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten soll. Mehrere Milliarden Euro sollen angeblich angelegt worden sein. Die mutmaßlichen Steuerhinterzieher sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Fahnder sollen jetzt dabei sein, Steuerbetrugsfälle in Höhe beträchtlicher Summen aufzudecken. Dem Finanzminister zufolge könnte gerade das der Grund dafür sein, dass das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) hervor. Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten stehe nicht im Einklang mit der Verfassung, so die Verfassungsrichter in der Entscheidung. Bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 sollen durch eine Neuregelung nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer ... weiter lesen
München (jur). Zahlt der Arbeitgeber die Strafzettel seiner Angestellten, liegt meist ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Bußgelder ganz überwiegende „betriebsfunktionale Gründe“ hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 22. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 36/12). Der Arbeitgeber dürfe solche Gründe aber nicht mit rechtswidrigen Anweisungen an seine Angestellten rechtfertigen, betonten die Münchener Richter. Im konkreten Fall hatte ein Speditions- und Fuhrunternehmen Bußgelder ihrer Fahrer wegen des Überschreitens von Lenkzeiten und der ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
München (jur). Pflegen regelmäßig Angehörige oder auch fremde Personen ohne jeglichen Lohn einen hilfebedürftigen Menschen, können sie für eine im Gegenzug in Aussicht gestellte Erbschaft die spätere Erbschaftsteuer mindern. Um den gesetzlichen Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen zu können, müssen die erbrachten Pflegeleistungen aber „schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht werden“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 20. November 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 37/12). Bei Erbschaften sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz unterschiedliche Freibeträge vor. So haben ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden. Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern. Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden. Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen