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Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
München (jur). Eltern können mit der Übernahme der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres in Ausbildung befindlichen Kindes ihre Steuerlast drücken. Denn zahlen unterhaltsverpflichtete Eltern tatsächlich die Kassenbeiträge, können sie diese als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Montag, 8. Oktober 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: X R 25/15). Konkret ging es um einen Auszubildenden aus Nordrhein-Westfalen, der vom 1. Januar 2010 bis zum 5. Mai 2010 eine Berufsausbildung als Straßenbauer absolvierte. Sein Arbeitgeber zahlte für ihn in dieser Zeit die gesetzlichen Kranken- und ... weiter lesen
Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros") vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern. Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden. Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den ... weiter lesen
Münster (jur). Wer ein Familienheim steuerfrei erben will, muss eventuelle Umbauarbeiten zeitnah in Angriff nehmen und dann einziehen. Lässt sich der Erbe ohne wichtigen Grund mehr als ein halbes Jahr Zeit, kann dagegen nicht mehr von einer steuerbegünstigten „unverzüglichen“ Nutzung ausgegangen werden, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2016 entschied (Az.: 3 K 3793/15 Erb). Im Streitfall hatte der verstorbene Vater zwei Söhne. Einer lebt in einer Einrichtung für behinderte Menschen, daher sollte der Andere das frühere Familienheim erhalten, in dem der Vater bis zuletzt gewohnt hatte. Der ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
Leipzig (jur). Finanzbeamte sollten eine ehrliche Steuererklärung abgeben. Der Chef eines Finanzamts muss schon bei geringeren Verstößen mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 13. Februar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 B 18.17). Es bestätigte damit die Entlassung des Vorstehers eines Finanzamts in Mecklenburg-Vorpommern. Er war dort in die Besoldungsgruppe A 15 (derzeit mit entsprechender Berufserfahrung um 5.000 Euro monatlich) eingruppiert. Von seiner Ehefrau trennte er sich 2001, war sich mit ihr jedenfalls in Sachen Steuern sparen aber einig. Beide kreuzten in den Jahren 2002 bis 2006 weiterhin die ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben. Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht. So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
Bundesfinanzhof Urteil vom 30.8.2017 - XI R 37/14 Pokerspieler dürfen aufatmen: Preisgelder oder Spielgewinne, die ein professioneller Spieler durch die erfolgreiche Teilnahme an Turnieren erzielt unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So entschied nun der Bundesfinanzhof. Im konkreten Fall war der Kläger professioneller Pokerspieler, der in den Jahren 2007 und 2008 Gewinne bei Pokerturnieren erzielt hatte. Nach § 1 Absatz I Nr. 1 UStG unterliegen Umsätze aus die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Somit kam es für die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit darauf an, ob der ... weiter lesen
Herr Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht geht. Er unterstützt Sie mit seinen Leistungen, die weitreichend und immer darauf ausgelegt sind, Ihnen zur bestmöglichen Lösung zu verhelfen. Das Leistungsspektrum reicht von Kontakten zu und Verhandlungen mit Finanzbehörden über Beratungen bei steuerlichen Streitigkeiten und fachlichen Expertisen bis hin zur Vertretung bei gerichtlichen Konflikten. Herr Hepp ist Experte in allen Bilanz- und Insolvenzfragen und übernimmt Ihre Beratung im Bereich Wirtschaftsdelikte. Er hat langjährige Erfahrungen mit Auseinandersetzungen vor dem Strafrichter, den Schöffengerichten ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber, Fernando Lozano, Dr. Alexander Steinmetz Spanien und Deutschland haben nacheinander die Vermögensteuer abgeschafft. Doch dann kam die spanische Immobilien- und Finanzkrise und aus Geldnot des Staates hat die Vorgängerregierung Zapatero die Vermögensteuer mit Königlichem Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wieder eingeführt. Die Regierung Rajoy war froh darüber, dass ihr diese Aufgabe bereits abgenommen worden war. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind. Die Steuerpflicht beginnt bei 700.000 ... weiter lesen