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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht: Heute: Teil 3 – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Gesundheitsgefährdung 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Wenn dem Mieter ein Verbleiben in der mangelhaften Wohnung unzumutbar ist und er dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Schimmelpilzes und der zu Grunde liegenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Vermieter haben neue Kündigungsmöglichkeit Der Bundesgerichtshof hat Vermietern eine weitere Möglichkeit eröffnete, Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Vermieter, die den im Mieter zur Gewährung von Zutritt auffordern, können bei unberechtigter Verweigerung des Zutritts durch den Mieter fristlos, bzw. ordentlich das Mietverhältnis kündigen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 – VIII ZR 281/13 – für den Fall eines verweigerten Zutritts zur Beseitigung eines Schwammbefalls der Wohnung). Keine Duldungsklage vorab erforderlich Der ... weiter lesen
Im Falle des Vorliegens von Mietmängeln kommen umfassende Rechte des Mieters in Betracht: Instandsetzung Der Mieter kann vom Vermieter die Instandsetzung der Mietsache, also die Beseitigung der Mängel, verlangen und im Falle der Weigerung einklagen. Im Rahmen der Instandsetzungsklage bereitet oft das Formulierungen der Anträge Schwierigkeiten. Der Mieter darf dem Vermieter nämlich nicht vorschreiben, auf welche Art und Weise dieser die Mängel behebt. Lediglich wenn nur eine Art der Behebung in Betracht kommt, darf diese im Antrag formuliert werden. Ersatzvornahme Beseitigt der Vermieter Mängel trotz vorheriger Anzeige und Instandsetzungsaufforderung unter Fristsetzung ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des BGH vom 16. Januar 2008 – VIII ZR 222/06 –, juris. Das Problem ist jedem Mieter erkannt: mit der Zeit zeigen sich die ersten Mängel an der Wohnung, sei es ein tropfender Wasserhahn, die nicht funktionierende Heizung oder undichte Fenster. Die meisten Mieter vermeiden eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter bei kleineren Mängeln und beseitigen diese selbst. Liegen größere Mängel vor, versucht man den Vermieter zu erreichen oder den Hausmeisten anzurufen. Zahlreiche Vermieter reagieren auf entsprechende Anschreiben gar nicht. Irgendwann wird bei einigen Mietern der ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Inhalt der Mietpreisbremse: Zu Erinnerung: Im Wesentlichen beinhalten die entsprechenden Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt, der zahlt). Begrenzung der Miethöhe auch bei Eintritt eines neuen Mieters? Oftmals haben Mieter den Wunsch, eine neue Person in ihren „altern“ Mietvertrag mit aufzunehmen. Dabei kann es sich um neue Lebenspartner oder Ehegatten handeln. Teilweise steckt aber auch nur der Plan dahinter, dadurch Miete zu sparen. ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt? Nach der Rechtsprechung ist es zunächst der Eigentümer eines Grundstücks bzw. die Wohnungseigentümer, die gemeinsam für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich sind. Der Eigentümer muss, so die Rechtsprechung, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Wege und Treppen, die für die Begehung durch Mieter, Besucher und ... weiter lesen
Ist es sinnvoll den Schimmelpilz erstmal selbst zu beseitigen, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit auszuschließen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Mit Beginn der Heizsaison kehrt auch der Schimmel in die deutschen Mietwohnungen zurück. Ursache ist unter anderem eine verfehlte Politik der einseitigen Förderung der Wärmedämmung bei Vernachlässigung von Lüftungsmaßnahmen. Das Phänomen wird daher in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mietern stellt sich in einer solchen Situation die Frage, ob sie als Sofortmaßnahme zunächst selbst den Schimmel beseitigen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mit dem Herbstbeginn startet auch dieses Jahr wieder die Heizsaison und damit die Saison des Schimmelpilzes. Im Sommer gibt es auch für anfällige Wohnungen wenige Probleme mit Schimmelpilz, da es an der erforderlichen Feuchtigkeit zur Entwicklung des Pilzes fehlt. Zudem lüften Mieter im Sommer auch öfter als im Herbst. Kommt der Herbst dann aber wieder, kann man sich auch darauf verlassen, dass die Schimmelpilzproblematik wieder akut wird. Im Hinblick auf die Ansprüche wegen Schimmelpilzes in der Wohnung kommen für Mieter verschiedene Optionen in Betracht. Voraussetzung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Bei einer Eigenbedarfskündigung darf der Mieter in der Wohnung bleiben, wenn ein Umzug für ihn eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde. Dass ist etwa bei schweren Krankheiten oder Behinderungen der Fall. Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen des in der Wohnung lebenden Ehegatten oder Kindes gelten gleichermaßen als Härtefall. Beispiele aus der Rechtsprechung: Das Landgericht Aachen urteilte am 28.9.2005 (Aktenzeichen: 7 S 66/05), dass der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung so lange in der Wohnung wohnen bleiben darf, bis ein Umzug für den wegen ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der ... weiter lesen
Bei gesundheitsschädigendem Schimmel und anderen toxischen Stoffen in der Raumluft stehen dem Mieter umfassende Rechte zu. Das Amtsgericht Charlottenburg wies eine Klage des Vermieters auf Nachzahlung von rückständigen – wegen Mietminderung nicht gezahlten – Mietzinsen in einem Urteil vom 9.7.2007, Aktenzeichen: 203 C 607/06, ab. Folgender Fall lag dem zugrunde: Über Jahre litt eine Familie unter Schimmelsporen in der Wohnung. Die Kinder mussten wegen Gesundheitsschäden an der Lunge notärztlich behandelt werden. Mehrere Familienmitglieder mussten wegen des Schimmels wiederholt in ärztliche Behandlung. Die Mieter waren der Auffassung, die Miete sei durch die Gesundheitsgefährdung der ... weiter lesen