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Berlin (DAV). Eine der häufigsten Folgen von Autounfällen ist eine Verletzung der Halswirbelsäule. Doch bei nur leichten Zusammenstößen ist es umstritten, ob ein sogenanntes Schleudertrauma (HWS-Syndrom) auftreten kann. Für einen Verletzten wird es dann schwer, vor Gericht Schmerzensgeld einzuklagen. Das Landgericht (LG) Offenburg hat jetzt in einem Urteil vom 16. Juli 2002 (AZ: 1 S 169/01) entschieden, dass eine Halswirbelsäulenverletzung auch bei leichten Auffahrunfällen grundsätzlich nicht auszuschließen sei. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hat die Klägerin bei einem leichten, unverschuldeten Unfall mit einer Geschwindigkeitsänderung von 8-9 km/h behauptet, eine Halswirbelsäulenverletzung erlitten zu ... weiter lesen
München (jur). Auch nach mehrfachen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht das Fahren mit E-Scootern, Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten. Für solch ein Verbot fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag, 19. Juni 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 BV 22.1234). Die Münchener Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Dem aus dem Raum Kaufbeuren stammenden Kläger wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto die Fahrerlaubnis entzogen. Einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kam er nicht ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden. Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Darf ein Verkehrsteilnehmer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände abbiegen, um die Lichtzeichenanlage zu umfahren, ohne dass es zu einem Rotlichtverstoß kommt? Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 2 Juli 2013 (1 RBS 98/13) ist es dem Verkehrsteilnehmer bei Rotlicht nicht untersagt, vor der Lichtzeichenanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich (Tankstelle) abzubiegen und nach der Durchfahrt wieder hinter der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zu fahren. Dies soll auch dann gelten, wenn dieser Fahrvorgang ausschließlich der Umgehung der Lichtzeichenanlage dient. In solchen Fällen soll nach Ansicht der Richter ein ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Eine Geschwindigkeitsmessung kann auch ohne Messgerät durch bloßes Verfolgen und Ablesen des Tachometers erfolgen. Da die Beamten in einem solchen Fall nicht auf ein geeichtes Messgerät zurückgreifen (wie zum Beispiel Provida), sind die Voraussetzungen für eine solche Feststellung sehr hoch. Das OLG Düsseldorf hat sich mit Entscheidung vom 22. November 2013 zu den Anforderungen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Geschwindigkeitsmessung bei Nacht ausgelassen (2 RBS 122/13). …In der Regel bedarf es bei schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ... weiter lesen
Zeigt eine Ampel auf ?gelb? ist jederzeit damit zu rechnen, dass der vorausfahrende Kraftfahrzeugführer seinen Pkw unvermittelt bremst und anhält. Die in Berg am Starnberger See wohnende spätere Beklagte fuhr Mitte November 2003 gegen mittags nach München. Am Autobahnende wollte sie nach Süden Richtung Luise-Kiesselbach-Platz abbiegen. An der Einmündung der BAB 95 in die Heckenstaller Straße bremste sie an der Ampelanlage ab. Die Ampel zeigte zu diesem Zeitpunkt ?gelb?. Es kam zur Kollision mit dem dahinter fahrenden späteren Kläger, der mit seinem Audi A 8 in die gleiche Richtung wollte. Im Prozess hat der Kläger vorgetragen, die Ampel habe, als die Beklagte ca. 10 Meter davor gewesen sei, auf gelb geschaltet. Die Beklagte sei ... weiter lesen
Mit der Frage, ob die in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO für Lastkraftwagen auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge - z.B. der Baureihe „Sprinter“ - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, die in den Zulassungspapieren als „Pkw“ bezeichnet sind, hatte sich jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen. In dem zu entschiedenen Fall hatte ein 33-jähriger Betroffener mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen die BAB A 5 im Bereich der Gemarkung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h befahren, wobei er in eine Radarkontrolle geriet. Die zuständige ... weiter lesen