DARMSTADT (DAV). Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.
In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ging es um die bevorstehende Begutachtung eines Autofahrers nach einem Alkoholdelikt und die damit verbundene Vorlage seiner Führerscheinakte an den Sachverständigen. Zentrale Frage war, ob der Betroffene als Wiederholungs- oder ... weiter lesen