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Frankfurt a. M. (DAV) - Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 9.6.2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05). Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei ... weiter lesen
Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter darf die Mehrwertsteuer nur noch dann in seine Schadenskalkulation einbeziehen, wenn er selbst zur Schadensbeseitigung Mehrwertsteuer bezahlt hat. Auf diesen Grundsatz der seit dem 1. August 2002 geltenden Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat das Landgericht Hildesheim hingewiesen. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt. In dem entschiedenen Fall hatte der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug gekauft, sondern fiktiv über den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos abgerechnet. Dabei hatte er kalkulatorisch den Mehrwertsteuerbetrag einbezogen. Diesen Betrag erstattete die Versicherung des Schädigers ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch lediglich 25.425,60 DM, da der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der im "Porsche-Zentrum" anfallenden Lohnkosten zustehe. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -). Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). In einem Rechtsbeschwerdeverfahren ist es generell möglich, von einem bereits erlassenen Fahrverbot abzusehen, dafür aber die verhängte Geldbuße zu erhöhen. Ein solche Erhöhung kommt aber grundsätzlich nicht in Betracht, wenn zwischen der Tat und dem Gerichtsurteil ein großer zeitlicher Abstand liegt. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 02. Juli 2007 (Az. 3 Ss OWi/360/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Frau war wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 150 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Dagegen hatte sie Rechtsbeschwerde eingelegt. Der Fall musste erneut beim Amtsgericht ... weiter lesen
München (jur). Der Erwerb des Führerscheins könnte demnächst deutlich günstiger werden. Denn möglicherweise unterliegt der Fahrunterricht nicht der Umsatzsteuer, heißt es in einem am Mittwoch, 26. Juli 2017, veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 38/16). Einen entsprechenden Streit legte der BFH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vor. Im Streitfall hatte eine Fahrschule keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Entsprechend den deutschen Vorgaben wollte das Finanzamt dennoch die Steuer kassieren. Der BFH hatte jedoch Zweifel, ob dies nach EU-Recht zulässig ist. Denn die Fahrlehrer ... weiter lesen
Berlin (DAV). In besonders einschneidenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Mit diesem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (Az: 3 Ss OWi 1396/05), auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel. Ein Autofahrer war wegen einer am 18. Juli 2003 fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das in solchen Fällen normalerweise vorgesehene Fahrverbot wurde aber nicht verhängt. Auf Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde die Sache an das Amtsgericht Wunsiedel zurückverwiesen, das in seinem erneuten Urteil nach umfassender ... weiter lesen
HAMM (DAV). Ein Fußgänger, der mit 1,8 Promille unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, setzt seinen Unfallversicherungsschutz aufs Spiel. Existieren nämlich Anzeichen für eine erhebliche Bewusstseinsstörung, wird die Versicherung von ihrer Einstandspflicht frei, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Darin ging es um den Tod eines Mannes, der nachts auf einer Landstraße von einem Auto angefahren worden war. Dessen Fahrer machte geltend, das dunkle gekleidete Opfer sei plötzlich vor ihm quer über die Straße gelaufen. Die Untersuchung des Leichnams ergab 1,8 Promille Blutalkohol. ... weiter lesen
"Salutschießen erlaubt – keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Lärmschäden" LG München I, Urteil vom 24.08.2004, Az.: 31 O 17973/03 Das LG München I hat die Klage eines Elektronikers aus Kirchheim gegen den Schützenverein seiner Heimatgemeinde auf 25.000,- € Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen. Der Kläger machte in 60 m Entfernung abgefeuerte Salutschüsse vom 10.05.2003 zu Ehren des örtlichen Schützenkönigs verantwortlich für einen Gehörschaden mit dauerhaftem Tinnitus. Er behauptete, der Schützenverein hätte pflichtwidrig keine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 13 Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz eingeholt. Eine derartige Genehmigung hätte nach Meinung des Klägers auch nicht ... weiter lesen