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Die Neufassung des § 32 ZollVG weitet den Anwendungsbereich des sog. Schmuggelprivilegs erheblich aus. Nach der bis 15.03.2017 geltenden Fassung waren ausschließlich Steuerstraftaten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr unter bestimmten Voraussetzungen als solche nicht zu verfolgen, wenn der verkürzte Betrag 130 Euro nicht überstieg. Nach der Neufassung sind sämtliche Steuerstraftaten, die sich auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern beziehen, privilegiert. Diese Abgaben lassen sich auch außerhalb des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs hinterziehen. Nach der Formulierung der Norm ist auch der Schwarzbrenner umfasst, der die Branntweinsteuer ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig. Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene. Ihre getrennt voneinander eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Im fachgerichtlichen Verfahren hatten sie jeweils eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die für die Aufnahme zuständigen Rechtspfleger hatten die Niederschriften mit einer beigefügten privatschriftlichen Begründung des jeweiligen Beschwerdeführers an das jeweils zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet. Die Oberlandesgerichte verwarfen die Rechtsbeschwerden als unzulässig, weil der Rechtspfleger gestaltend an der Abfassung der Rechtsmittelschrift mitwirken und für deren ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16 § 266 StGB normiert die Untreue, die seit jeher als komplexester Tatbestand des Kernstrafrechts gilt. Grund dafür ist ein höchst abstrakter und systematisch nicht eindeutiger Aufbau, der dem Gesetz seit den 1930er Jahren anheimfällt. Bis dahin war das Delikt auch in Deutschland stark fallgruppendominiert. Im Gegensatz zu den meiste Vorschriften des Kernstrafrechts findet sich im Ausland nicht immer eine klare Entsprechung der Untreue, mitunter wird gänzlich auf diese verzichtet. Der Tatbestand des § 266 StGB kennt zwei Varianten, von denen eine den Missbrauch einer dem Täter durch Gesetz, behördlichen Auftrag ... weiter lesen
Im Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath, veröffentlicht dieser täglich interessante Urteile und Entscheidungen aus dem Bereich Bußgeldverfahren bzw Strafrecht. www.ra-strafrecht-stuttgart.de Des weiteren werden Teile des Bußgeldkatalogs vorgestellt und erklärt. Rechtsanwalt Michael Erath ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart und bundesweit tätig. www.verteidiger-stuttgart.de Rechtsanwalt Erath gibt allgemeine Ratschläge wie man sich bei einem Zusammentreffen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verhalten soll. -Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hausarbeit und Kindererziehung im sogenannten Islamischen Staat (IS) muss noch keinen dringenden Tatverdacht der Unterstützung und Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung bedeuten. Anders sieht dies jedoch aus, wenn die „häuslichen Pflichten“ die Kampfmoral des Ehemannes fördern sollen, die Kinder nach der IS-Ideologie erzogen und bei „Glaubensgeschwistern“ um Spenden für den IS geworben wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Donnerstag, 12. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: AK 14/22 und AK 18/22). Die Karlsruher Richter ordneten damit in einem Fall die Verlängerung der sechsmonatigen Untersuchungshaft ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.11.2017 - 2 StR 154/17 Das nächste Kapitel im ewigwährenden Streit um die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist verfasst. Seit Jahrzehnten herrscht darüber Uneinigkeit zwischen dem Schrifttum und der Rechtsprechung. Mehr als theoretische Relevanz erhält diese Frage stets dann, wenn es an der Zueignungsabsicht des Täters fehlt. Diese setzt der Raub nach § 249 StGB im Gegensatz zur räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB voraus. Eine Verurteilung wegen Raubes, die immerhin einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, scheidet beim Fehlen der Zueignungsabsicht mithin aus. Besteht nicht ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Für Opfer von sexuellem Missbrauch führt eine Zeugenaussage vor Gericht im Angesicht des Angeklagten oft zu einer erneuten Traumatisierung. In solch einem Fall darf das Gericht den Wunsch nach einer alternativen Videobefragung der Zeugin nicht einfach ablehnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 28. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: 2 BvR 261/14). Die Karlsruher Richter ordneten damit an, dass die Beschwerdeführerin vorerst nicht persönlich als Zeugin in einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung aussagen muss. Konkret ging es um die Anklage gegen einen Kaufmann vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ... weiter lesen
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestätigt, der im Rahmen seiner Tätigkeit in der Wertpapierabteilung Kunden dabei behilflich war, ihre Kapitalanlagen zur Vermeidung der 1993 eingeführten Zinsabschlagsteuer anonym ins Ausland zu transferieren. Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten deswegen mit Strafvorbehalt verwarnt. Der Bundesgerichtshof ist dem Angeklagten nicht darin gefolgt, die von ihm geleisteten banktypischen "neutralen" Handlungen könnten keine strafbare Beihilfe darstellen. Der Angeklagte habe ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen