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Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Die homophoben Äußerungen des früheren Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera auf dem österreichischen Internetportal kath.net zur „Ehe für alle“ sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen, dass „Homo-Paare“ als „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“ anzusehen und deren Kinder „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“ seien, schlagen nicht auf die „Ehre von Einzelpersonen“ durch, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 Ss 164/21). Hintergrund des Rechtsstreits war die vom Deutschen ... weiter lesen
Legal Highs: BGH setzt zum Teil niedrige Grenzwerte fest BGH, Urteil v. 15. Januar 2015 – 1 StR 302/13 Der BGH hat mit seinem neuerlichen Urteil den Verkauf von sogenannten Kunstdrogen, „Legal Highs“, erschwert. Die neu gesetzten Grenzwerte sind für zwei Wirkstoffe relativ niedrig. Legal Highs werden in Form von Badesalz, Kräutermischungen oder Reiniger verkauft, um die gefährlichen Wirkstoffe zu verschleiern, die Konsumenten als Drogen missbrauchen. Sie gelten im Falle des Missbrauchs als sehr gefährlich. Das LG Landshut hatte 2013 einen Verkäufer von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt (6 ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b StGB) wurde nunmehr durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 mit Wirkung vom 27.01.2015 geändert. November 2008 war bereits die Strafbarkeit des Verbreitens, des Erwerbs und Besitzes sog. Posing-Fotos in den § 184 b StGB eingeführt worden. Diese Posingfotos fielen also bereits unter den § 184 b Absatz 1 StGB alte Fassung, nämlich unter „sexuelle Handlungen von Kindern“. Seitdem war aber dennoch oft kritisiert worden, dass Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, von denen aber keine Handlungen ausgehen, weil sie ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018 - 5 StR 566/17 Die Vorschriften §§ 331 ff. StGB betreffen die Strafbarkeit im Amt, darunter die Vorteilsannahme nach § 331 StGB, Bestechlichkeit gem. § 332 StGB, die Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und zuletzt die Bestechung des § 334 StGB. Die Systematik sieht demnach vor, dass jeweils beide an einem derartigen Vorgang beteiligte Parteien strafbar sind bzw. sein können, der Amtsträger ebenso wie der privat Agierende. Vieles hängt demzufolge von der Amtsträgereigenschaft ab, die jeder dieser Normen immanent ist, sei in gewährender oder in erhaltender Hinsicht. Eine gesetzgeberische Definition dieses Begriffes findet ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16 Der Gesetzgeber bedient sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vorschriften vermehrt der Regelungstechnik, nach der ein Verstoß gegen sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebende Pflichten zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führt. So verhält es sich auch im Kreditwesengesetz, kurz KWG. Dieses ordnet im Wesentlichen die Märkte für Kredite und andere Finanzdienstleitungen. In § 54 Absatz I Nr. 2 KWG heißt es: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz I Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verbindung zweier Wirtschaftsstrafverfahren beanstandet, weil das Gericht dem verfassungsrechtlichen Gebot fairen Verfahrens nicht hinreichend Rechnung getragen hat. Dem Ausgangsverfahren liegt eine gegen den Beschwerdeführer (Bf) und vier weitere Personen gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu Grunde, die ihm Beihilfe zum Subventionsbetrug in drei Fällen zur Last legt. Das Landgericht Mühlhausen ließ die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zu und verband das Verfahren mit einem weiteren Wirtschaftsstrafverfahren, das sich unter anderem auch gegen drei Mitangeklagte des Bf richtet. Bei dem hinzuverbundenen Strafverfahren handelt es ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen