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Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil des Landgerichts Kassel, durch das der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gegenstand der Revisionshauptverhandlung war insbesondere die Frage, ob sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen gegen die guten Sitten verstoßen und daher trotz einer Einwilligung des Opfers rechtswidrig sind. Der Senat hat diese Frage für den Fall lebensgefährlicher Handlungen bejaht. Nach den Feststellungen des Landgerichts ... weiter lesen
Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21). Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
OLG Dresden, BußgeldS Beschluss Ss (OWi) 9015/01 11.04.2002 Leitsatz Bei mehreren gleichermaßen zur Gefahrenabwehr (objektiv) geeigneten Verhaltensweisen bildet nur diejenige einen Rechtfertigungsgrund, die in der konkreten Notstandssituation geboten ist. Ein solches "Gebotensein" liegt aber nicht vor, wenn von dem Täter ein anderes als das gezeigte Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Schlagwörter: Überholen; Geschwindigkeit Rechtsvorschriften: StGB § 34 Volltext s. Anhangweiter lesen
Zu einer Verhaftung in Polen kann es schneller kommen als man denkt. So gilt bereits das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,2% als Straftat mit Freiheitsstrafe. Kommt es dabei noch zu einem Unfall mit Personenschaden, ist eine Verhaftung und spätere Untersuchungshaft hoch wahrscheinlich. Wer kann verhaften? Nach der polnischen Strafprozessordnung können folgende staatliche Institutionen bei Vorliegen eines Haftgrundes Verhaftungen vornehmen: Polizei Grenzpolizei (Straż Graniczna), Agentur für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego), Zoll (Służba Celna), Zentrales Antikorruptionsbüro (Centralne Biuro ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte kürzlich das OLG Hamm: Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten loswerden wollte, fälschte zwecks „Beruhigung“ des Mandanten ein Urteil und schickte ihm eine „Abschrift“. Der Mandant zeigte sich hartnäckig und deckte den Schwindel auf. Doch mit einer (Geld-)Strafe muss der Anwalt nicht mehr rechnen. Ein Unternehmen hatte einem seiner Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Dieser Mitarbeiter beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorzugehen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Anwalt fertigte zunächst ein Schreiben an das Arbeitsgericht, blieb danach aber untätig. Ein Honorar forderte der ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Illegales Wettrennen In § 315d Nr. 1, 2 StGB ist das illegale Autorennen statuiert. Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein Wettbewerb, bei dem es um Sieg oder Niederlage in einer Kategorie des durch Kraftfahrzeuge bewirkten Fortbewegens geht. Strafbar sind demnach das Ausrichten oder Durchführen von Rennen sowie die Teilnahme an Rennen. Strafbarkeit des Alleinrennens Fraglich ist, ab wann ein Rennen gegen sich selbst strafbar ist. Großes Aufsehen hat der tschechische Millionär erlangt, der auf der A2 von Berlin in Richtung Hannover eine ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird. Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen