Gemeinschaftsmarke
Die Gemeinschaftsmarke ist ein Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie wird auf der Ebene des europäischen Sekundärrechtes angewandt. Waren wie auch Dienstleistungen eines Unternehmens werden, ähnlich einer national angewandten Marke, von anderen unterschieden. Hierfür ist eine Registrierung der Marke notwendig. Die wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt vorgenommen. Durch die Gemeinschaftsmarke wird ein einheitlicher Schutz innerhalb aller Länder der Europäischen Union gewährleistet. Nationale Marke und Gemeinschaftsmarke können miteinander kombiniert werden. Die eine bezieht sich auf den reinen Binnenmarkt, die andere auf die EU. Somit ergänzen sie sich gegenseitig und bieten dadurch einen optimalen Markenschutz. Notwendig wird die Anmeldung der Marke, um die eigenen Produkte vor Markenklau zu schützen.
Wie oft sind die schönsten Ideen entstanden, konnten sehr gut vermarktet werden – und dann wird die Idee abgekupfert und unter anderem Namen ebenso erfolgreich verkauft. Natürlich ist der Ideenschutz bereits gut ausgefeilt. Jedoch kann der Schutz der Marke selber einen erweiterten Schutz bieten. Fragen Sie den Rechtsanwalt für Gemeinschaftsmarke. Er wird Ihnen darlegen, welche Möglichkeiten des Markenschutzes in Ihrem speziellen Fall am besten geeignet sind. Selbstverständlich wird er Sie auch darüber informieren, falls mehrere Varianten miteinander kombinierbar sind. Der Anwalt für Gemeinschaftsmarke wird Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten deutlich darlegen. Mit seiner Hilfe sind Sie in der Lage, sich gegen eventuelle Angriffe von Konkurrenten oder „Raubkopierern“ zu wappnen. Sollten Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen, wird der Anwalt für Gemeinschaftsmarke Ihnen auch bei dieser Aufgabe helfend zur Seite stehen, denn er kennt sich gut in der Branche aus.