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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen aus Miltenberg im Auftrag der Palleon GmbH wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die Hager / Hülsen Rechtsanwälte aus Miltenberg vertreten die Interessen der Palleon GmbH. Diese bietet online Produkte aus dem Bereich Bekleidung zu Verkauf an. Die Hager / Hülsen Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay vertreibt und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Vorgaben nicht ein.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der ... weiter lesen
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, wenn ein Personalberater als sog. Headhunter Mitarbeiter von Unternehmen, die mit seinem Auftraggeber in Wettbewerb stehen, am Arbeitsplatz anruft, um mit ihnen über einen Arbeitsplatzwechsel zu sprechen. Im konkreten Fall ging es um den Anruf eines Personalberaters in einem Unternehmen, das gewerbliche Abnehmer mit Computer-Software und -Hardware beliefert und dafür hochqualifizierte und laufend durch Schulungen fortgebildete Mitarbeiter beschäftigt.
Die Frage, ob es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Personalberater versucht, durch Anruf am ... weiter lesen
München (jur). Kommunale Regiebetriebe, etwa für Schwimmbäder oder Theater, können steuerfreie Rücklagen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 23. Mai 2018, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII R 42/15). Er verwarf damit die bisherige Praxis der Finanzverwaltung und stärkte die Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit und im Wettbewerb mit Privatunternehmen.
Regiebetriebe sind Kommunalbetriebe, die praktisch wie eine Abteilung der Kommunalverwaltung geführt werden. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden vollständig in den Haushalt der jeweiligen Kommune eingestellt und unterliegen damit der unmittelbaren Beschlussfassung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die MS Pacific Sun soll zuletzt keine Einnahmen mehr erzielt haben. Anleger des Fonds sehen sich nun der Gefahr gegenüber, dass sie möglicherweise ihre gesamte Kapitalanlage verlieren. Das Schiff war offenbar zuletzt wegen eines Defekts der Hauptmaschine nicht mehr in Betrieb. Derzeit soll die MS Pacific Sun vor Ostende liegen. In den vergangenen Jahren kam es zu einem Überangebot an Transportkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen ... weiter lesen
Bremen (jur). Waffenbesitzer können bei behördlichen Kontrollen über die Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition zur Kasse gebeten werden. Bundesrecht verbietet es nicht, dass die Länder für verdachtsunabhängigen Kontrollen Gebühren vorsehen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Freitag, 23. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 LB 234/15).
Konkret ging es um einen Waffenbesitzer aus Bremen. Die Stadtgemeinde Bremen führte bei ihm zu Hause eine verdachtsunabhängige Kontrolle über die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Waffen und Munition durch. Die Überprüfung ergab, dass der Waffenbesitzer alles sicher verwahrt hatte. Für ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile
aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren
Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu
verlautbaren.
1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband
der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland
e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und
Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind
seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein
Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit
implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild
führten sie den Zusatz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet.
Dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Januar 2015 – 2 Sa 59/14 –, juris.
Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss.
Dazu das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen