Infos zum Rechtsanwalt für Genossenschaftsrecht
Unter einer Genossenschaft versteht man den Zusammenschluss von natürlichen und / oder juristischen Personen. Ihr gesetztes Ziel ist der Erwerb oder die wirtschaftliche oder soziale Förderung ihrer Mitglieder. Dies wird durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb durchgeführt. Es wird zwischen den nachfolgenden Genossenschaften unterschieden: Konsum-, Bau-, Bank-, Dienstleistungs-, Absatz- und Produktionsgenossenschaft.
Die Zahl der möglichen Mitglieder ist grundsätzlich offen. Das bedeutet, dass der Bestand einer Genossenschaft unabhängig von Ein- oder Austritten der Mitglieder ist. Die Genossenschaft ist körperschaftssteuerpflichtig. Sie erfährt eine Gleichstellung mit der Handelsgesellschaft. Die zugrunde liegenden Rechtsnormen befinden sich im Genossenschaftsgesetz (GenG). Auch auf internationaler Ebene findet sich die Genossenschaftsform. Sie wird durch die ICA, International Co-operative Alliance, in geregelten Bahnen gehalten. Gemäß der ICA sind die grundlegenden Werte der Genossenschaft Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. Aufgrund dieser Basis vertrauen die Mitglieder von Genossenschaften auf ethische Werte wie Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortung sowie Interesse an anderen Menschen. Gemäß Genossenschaftsgesetz ist eine Begrenzung der Haftung möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden individuell geprüft. Allen Genossenschaften ist es als Pflicht auferlegt, Mitglied eines Prüfungsverbandes zu sein. Die dazugehörige Dachorganisation ist der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisen-Verband e.V. (DRGV). Zur Gründung einer Genossenschaft bedarf es dreier Mitglieder. Es ist eine Satzung, die den Mindestanforderungen entspricht, vorzuweisen. Des Weiteren ist ein Eintrag in das Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht Vorschrift.
Je nachdem, um welche Genossenschaftsart es sich handelt, sind die Aufgaben durch die jeweilige Satzung klar umrissen. Ebenso ist es eindeutig festgelegt, dass die Mitglieder gleichzeitig den Status des Kunden als auch den des Geschäftspartners haben. Damit der Informationspflicht, die den Genossenschaftsmitgliedern gewährleistet ist, vollständig nachgekommen werden kann, ist es bei neu gegründeten Genossenschaften wichtig, dass sich die Vorstandsmitglieder von einem Rechtsanwalt für Genossenschaftsrecht eingehend über die korrekte Führung einer Genossenschaft informieren lassen. Da die Genossenschaft gemeinschaftlich betrieben wird, kann es, je nachdem welchen Status das Mitglied gerade einnimmt, zu Spannungen oder konkreten Interessenskonflikten kommen. Hier kann es die Aufgabe der Anwaltskanzlei für Genossenschaftsrecht sein, zwischen den einzelnen Mitgliedern zu schlichten. Auch, wenn die Genossenschaft bzw. ihre Führung den gesetzten Aufgaben nicht nachkommt, hat das Mitglied die Möglichkeit, dies mit der Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin für Genossenschaftsrecht zur Klärung zu bringen. Kommt es tatsächlich zum Gerichtsgang, so wird der Fall zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt.