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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2017 zum Aktenzeichen 11 BV 17.33 entschieden, dass der Führerschein (bzw. rechtlich korrekt: die Fahrerlaubnis) nicht weggenommen werden darf (rechtlich korrekt: entzogen werden darf), wenn ein Autofahrer einmalig bekifft sein Auto gefahren ist, also mit THC im Blut (THC = Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis)). Die Behörde hat im konkreten Fall einen bekifften Autofahrer angehalten und ihn zu einer Ordnungswidrigkeit und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Zusätzlich hat die Führerscheinstelle dem Autofahrer seine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer aus Gefälligkeit im ungewohnten Linksverkehr den Mietwagen einer Bekannten fährt, haftet nicht bei einem Unfall. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2004 (Az. 12 U 1197/03) können hier bestimmte Umstände einen stillschweigenden Haftungsverzicht der Fahrerin begründen, so die Deutsche Anwaltauskunft. Die Beklagte und die Klägerin machten gemeinsam auf Zypern Urlaub. Sie mieteten einen PKW für gemeinsame Ausflüge; beide wurden als Fahrer eingetragen. Da die Klägerin mit dem Linksverkehr nicht zurechtkam, vereinbarten sie, dass nur die Beklagte fahren sollte. Die Beklagte wendete bei Dunkelheit, wodurch es zur Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kam. Hierbei wurde die ... weiter lesen
Hamm (jur). Wenn Straßen nicht rechtzeitig erneuert werden, müssen Bund, Land oder Kommune gegebenenfalls für Unfälle haften. Zumindest Tempobeschränkungen und Warnschilder müssen aufgestellt werden, wenn der Straßenbelag nicht mehr griffig genug ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 19. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 11 U 166/14). Es gab damit einer Motorradfahrerin weitgehend recht. Im Juli 2012 war sie auf der regennassen Landesstraße 967 bei Lemgo gestürzt. Sie meinte, die Fahrbahn sei an der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen. Vom Land Nordrhein-Westfalen verlangte sie daher Ersatz ihres Schadens in Höhe von gut 2.100 ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15). Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen
JENA (DAV). Mit dem Winter nahen für Fußgänger wieder erhöhte Gefahren durch glatte Wege. Doch selbst wenn Eis und Schnee den Verkehr erheblich beeinträchtigen ? die Streupflicht für die zuständige Kommune gilt nicht uneingeschränkt, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts beweist. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben, hatte eine Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. Sie war beim Versuch, eine Straße zu überqueren, gestürzt und warf daraufhin der zuständigen Kommune eine Verletzung ihrer Streupflicht vor. Das OLG wies die Klage mit dem Argument ab, der Klägerin sei der Nachweis nicht gelungen, dass an der Unfallstelle ... weiter lesen
Mainz (jur). Gegen den durch einen geänderten Straßenbelag entstandenen Autolärm müssen sich Anwohner und Grundstückseigentümer innerhalb von drei Kalenderjahren wehren. Die frühere Frist von 30 Jahren gilt nicht mehr, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 20. Juli 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 1243/16.MZ) . Es wies damit die Eigentümer eines Hauses an einer Kreisstraße im Raum Mainz ab. In dem Haus befindet sich unten eine Gaststätte, das Obergeschoss wird als Ferienwohnung vermietet. 2009 erhielt die Kreisstraße einen neuen Belag. Auf Wunsch der betreffenden Gemeinde wurden dabei für Teile der Straße Pflastersteine ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer in seinem Auto-Mietvertrag die Klausel vorfindet, bei einem Unfall mit dem Mietwagen sei in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, sollte diese Verpflichtung tunlichst einhalten. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, alle aus einer Kollision resultierenden Schäden selbst tragen zu müssen. Darauf weisen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hin. Im zu Grunde liegenden Fall war im Kfz-Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung auf einen Selbstbehalt von 450 Mark vereinbart worden. Diese sollte allerdings nicht gelten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht beachtet. Zu diesen Pflichten gehörte eine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer seinen Führerschein verliert, kann zwar im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die deutschen Behörden diese als Ersatz durchgehen lassen, warnt die Deutschen Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 4. November 2005 (Az.: 16 B 736/05). Der Kläger musste seinen Führerschein wegen Drogenkonsums abgeben. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung bestand der Mann nicht, so dass ihm keine neue deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraufhin versuchte sich der Autofahrer anders zu helfen. Er erwarb einen Führerschein im Nachbarland Tschechien. Bei einer Verkehrkontrolle entzogen ihm deutsche Beamte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05). Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Halteverbot muss nicht beachtet werden, wenn es nicht korrekt durch amtlich zugelassene Verkehrsschilder gekennzeichnet ist. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 05. Oktober 2005 (AZ.: 6 K 805/03), dass eventuell entstandene Abschleppkosten dann zurückerstattet werden müssen. Im von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereines (DAV) mitgeteilten Fall sollte in einer Straße ein kurzfristiges Halteverbot wegen Umzugsarbeiten errichtet werden. Das Straßenverkehrsamt beauftragte das Umzugsunternehmen mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder. Es brachte die Schilder daraufhin auf Tafeln an, die in einem kräftigen Türkis gehalten waren und auf denen das Firmenlogo des Umzugsunternehmens angebracht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen