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Experten-Ratgeber
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Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter "echter Nachzügler" vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist. Das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26.08.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert. Die Beklagte aus Essen befuhr mit einem PKW Kia Ceed von Westen kommend die Grillostraße in Essen. ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Damit riskiert er seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 24. Februar 2014 (AZ: 1 Ss 204/13), dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten. Wegen der höheren Gefahr, die von einer Kutsche ausgehe, könne man einen Kutscher nicht mit einem Fahrradfahrer vergleichen, bei dem ein höherer Wert gelte, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Als der Kutscher von der Polizei kontrolliert wurde, war er mit einem Zweispänner unterwegs und hatte 1,98 Promille ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Hof/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ: 14 C 1695/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Spät am Abend verursachte eine Autofahrerin einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend zu ihrem ... weiter lesen
Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten - Allgemeines Nach § 31 Abs. 2 OwiG richtet sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten nach der Höhe des Bußgeldes, welches angedroht worden ist, bzw. welches voraussichtlich anzudrohen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten (Owis), die im Mindestmaß mit einer Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 EUR bedroht sind, verjährt die Verfolgung nach drei Jahren. Ist die Owi mit einer Geldbuße von 2.500 EUR bis 15.000 EUR bedroht, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre . Wenn die Owi mit einer Geldbuße von im Höchstmaß von mehr als 1.000, bis 2.500 EUR bedroht, tritt Verjährung nach einem Jahr ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer sein Auto alkoholbedingt zu Schrott fährt, sollte sich gut überlegen, ob er seiner Versicherung eine windige Geschichte als Rechtfertigung anbietet. Spätestens bei Gericht kann eine solche Ausrede nämlich zum Bumerang werden. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer hatte seine Vollkasko-Versicherung verklagt, nachdem diese den Unfallschaden an seinem Sportwagen nicht begleichen wollte. Der Mann war zwar kurz nach der Kollision mit über zwei Promille Blutalkohol nahe dem Unfallort angetroffen worden, bestritt jedoch, am Steuer gesessen zu haben. Bei der Polizei wusste er ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06). Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten. Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen