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Kurzfassung
Doppeltes Leid für einen Fußgänger, der von einem Fahrzeug angefahren wird: Die erlittenen Verletzungen werden noch nicht einmal durch Schadensersatz und Schmerzensgeld gelindert. Dies jedenfalls dann nicht, wenn er die Fahrbahn überquert, ohne den fließenden Verkehr zu beobachten.
Das entschied das Landgericht Coburg - und wies die Klage des durch einen Unfall verletzten Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von rund 10.500,-- € ab. Dieser habe gedankenlos die Straße betreten, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten.
Sachverhalt
Der Dezember 2001 wird dem Berufskraftfahrer womöglich ein Leben lang in Erinnerung bleiben: Nachdem er seinen Lkw am ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessungen-wie kann ich mich verteidigen ? Worauf muss ich achten? Geräte, mit denen die Geschwindigkeit gemessen wird, müssen geeicht sein. Es muss also ein Eichschein für das jeweils verwendete Messgerät existieren. Ein solcher Eichschein muss spätestens in der Hauptverhandlung vorgelegt werden können. Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, so bleibt die Messung zwar verwertbar, allerdings sind höhere Sicherheitsabschläge vorzunehmen. Statt der üblichen 3-5% Toleranzabzug werden in einem solchen Fall in der Regel 20% abgezogen. Es ist ferner von Bedeutung, ob das Messgerät nach der letzten Eichung einmal in der Reparatur gewesen ist. Ist dies der Fall, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Taubenhalter haftet hälftig für einen Schaden an einem Flugzeug, der durch die Kollision mit einer Brieftaube entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm am 11. Februar 2004 (AZ: 13 U 194/03) entschieden.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall kreuzte eine Cessna beim Anflug auf den Flughafen einen Schwarm von Brieftauben. Die Taube eines Brieftaubenhalters geriet in die Turbine des Flugzeuges. Das Flugzeug konnte landen, der Lufteinlass der Turbine wurde aber irreparabel beschädigt. Es entstand ein Schaden in Höhe von 10.500 ?.
Die Hälfte davon musste nun der Taubenhalter tragen. Die Richter führten aus, dass es zwar nicht auf ein Verschulden des Tierhalters ankomme, sondern lediglich ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Das Verschweigen von Vorschäden in einem Unfall-Meldeformular hat nicht zwingend zur Folge, dass ein Versicherter seinen Schutzanspruch verliert. Wird das Unternehmen bei der Bearbeitung des aktuellen Falls automatisch auf einen Vorschaden aufmerksam, kann es sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg.
In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, hatte der Kläger einen wenige Monate zuvor erlittenen und vom Versicherer regulierten Schaden im neuen Formular nicht angegeben. Der Mann berief sich auf sprachliche Verständnisprobleme und auf seine Einschätzung, die Versicherung werde sowieso wissen, dass sie ihm erst vor ... weiter lesen