

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. September 2001 (AZ 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und gibt daher die Rechtslage wieder.
Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin 3589,42 DM betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige 608,42 DM in Rechnung, die die Klägerin auch ... weiter lesen
Was ist Fahrerflucht? In dieser Reihe informieren wir Betroffene und Geschädigte über die Bedeutung und Folgen einer Fahrerflucht. Laut Verkehrsberichten verschiedener Polizeibehörden wird jeder zweite Fall von Fahrerflucht aufgeklärt. Dabei stellt die Unfallflucht die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar.
Grundsätzliches:
Beim Ausparken, Rangieren oder selbst im fließenden Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Damit etwaige Versicherungs- oder zivilrechtliche Fragen geklärt werden können, müssen der Schädiger und der Geschädigte gemeinsam den Schaden am Fahrzeug feststellen. Allzu oft begehen die Schädiger Fahrerflucht, um unerkannt zu ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe.
Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt.
Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen