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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrsunfallrecht Fußgänger muss bei Betreten der Fahrbahn vorrangigen Autoverkehr beachten, sonst hat er keinen Schadensersatzanspruch Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger versuchte Ende Februar morgens gegen 9.00 Uhr als Fußgänger eine Hauptstraße im ländlichen Wohngebiet zu überqueren und wurde dabei von einem herannahenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der beklagte Autofahrer war mit einer innerorts zulässigen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren, als der Kläger in Fahrtrichtung gesehen von rechts nach links die Fahrbahn betrat. Die Entscheidung des Gerichts: Der für Verkehrssachen zuständige 5. Zivilsenat des ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06). Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein mehrfach strafrechtlich verurteilter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern. Das zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehende „besondere Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gewahrt, wie das Verwaltungsgericht Trier mit zwei am Donnerstag, 7. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschlüssen vom 5. Januar 2016 entschied (Az.: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ). Danach muss ein Mann seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben, der seit 2009 in Mainz als Taxifahrer arbeitet. Er war wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von ... weiter lesen
ERLANGEN (DAV). Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Im zu Grunde liegenden Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (AZ: 12 U 958/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt, obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelähmt. Die Versicherung zahlte ihm rund 40.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein Mitverschulden. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006). Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden. Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin. Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen