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Experten-Ratgeber
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München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08). Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
München (jur). Autofahrer sollten im Straßenverkehr nicht zu stur auf das Reißverschlussverfahren vertrauen. Denn dieses ist nur beim Wegfall einer Fahrbahnspur verpflichtend, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 5. November 2012 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 334 C 28675/11). Ist die weiterführende Fahrspur durch ein Hindernis blockiert, muss der Verkehr auf der freien Bahn dorthin wechselnde Autofahrer nicht nach dem Reißverschlussprinzip hereinlassen, so das Amtsgericht in seiner am 7. März 2012 verkündeten Entscheidung. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die Anfang September 2011 mit ihrem VW Cabrio in München beim Spurwechsel einen Unfall erlitt. Die Frau fuhr ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
Punkte in Flensburg-wann werden sie gelöscht? Die Punkte im Verkehrszentralregister können nach 2, nach 5 und nach 10 Jahren gelöscht werden. Nach 2 Jahren werden Punkte aus Bußgeldentscheidungen die auf Grund einer begangenen Ordnungswidrigkeit erlassen worden sind, gelöscht. Dies gilt aber nur, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem. Spätestens nach fünf Jahren müssen diese Punkte jedoch getilgt werden. Nach 5 Jahren werden die Punkte gelöscht, wenn ein Bußgeldbescheid auf Grund einer Ordnungswidrigkeit erlassen wurde und in der ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch ein 10jähriges Kind, das Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az: 3 0 179/05). Mit seinen Freunden war der Junge auf einem privaten Garagenhof mit einem BMX-Rad gefahren. Einen Fahrradhelm trug er dabei nicht. Da der Platz im Zufahrtsbereich durch eine 1,6 Meter hohe Hecke begrenzt war, konnte man die Kinder von der Straße aus nicht sehen. Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen. Das Gericht legte den Anteil des Mitverschuldens bei beiden mit 50% fest. Diese ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ärzte können, wenn sie privat zu schnell fahren - es sich aber um einen Notfall handelt - ohne Fahrverbot davonkommen. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 10. November 2004 (Az.: 1 Ss 94/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Der 44-jährige Mediziner aus Nordbaden war in einer Tempo-100-Zone mit 161 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe verhängte 500 ? Geldbuße, sah aber - anders als die Bußgeldbehörde - von einem Fahrverbot ab. Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass in einer ?notstandsähnlichen Situation? ausnahmsweise von dem eigentlich vorgesehenen Fahrverbot abgesehen werden könne. In solchen Fällen sei dem Mediziner, der in Erfüllung seiner ärztlichen Pflichten ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten. Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Auch in belebten Fußgängerzonen der Innenstädte dürfen sich Passanten nicht darauf verlassen, dass der Bodenbelag völlig eben ist. Einen gefahrlosen und mängelfreien Zustand der Bürgersteige dürfe kein Verkehrsteilnehmer erwarten, unterstrich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlichten Urteil. Ein Mann war in einer Großstadt-Fußgängerzone gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Von der zuständigen Kommune verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei berief er sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht argumentierte, im Allgemeinen müssten Passanten ... weiter lesen
Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen