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Experten-Ratgeber
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OLDENBURG (DAV). Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg treffen Radler höhere Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Klage einer Radfahrerin ab, die mit einem Passanten kollidiert war und sich bei dem Sturz erheblich verletzt hatte. Die Frau treffe ein so überwiegendes Verschulden, dass eine Haftung des Fußgängers nicht in Betracht komme. Das OLG stellte mehrere Grundsätze für das Verhalten auf kombinierten Fuß- und Radwegen auf: - Radfahrer müssen auf solchen Wegen auf die Belange der Fußgänger besonders Rücksicht nehmen. - Bei unklarer Verkehrslage muss ... weiter lesen
Zum Ferienbeginn zieht es viele Deutsche ins Ausland. Zu einem schönen Urlaubstag gehört bei Vielen auch ein Glas Wein oder ein Bier dazu. Damit Ihnen diese Getränke nicht zum Verhängnis werden, gibt es hier eine kleine Auflistung der Alkoholgrenzen in Europa. Frankreich ab 0,5 ‰ muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden ab 1,2 ‰ droht der Führerscheinentzug Italien ab 0,5 ‰ muss neben einer hohen Geldstrafe mit einem Führerscheinentzug für 3 – 6 Monate gerechnet werden Spanien ab 0,5 ‰ gibt es eine Geldstrafe, ab 1,2 ‰ wird diese an dem Einkommen gestaffelt und kann bis in den 5-stelligen Bereich gehen Malta ab 0,8 ‰ ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ). Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben. Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer? Worum geht es? Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll. Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner? Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
Meiningen/Berlin (DAV). Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (Az.: 4 S 177/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Fahrradfahrer hatte mit seinem Rad eine Linkskurve so geschnitten, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, obwohl dieses versuchte, auszuweichen. Der Pkw-Fahrer klagte auf Erstattung der entstandenen Sachschäden. In zweiter Instanz bekam er Recht. Das Gericht urteilte, dass der Radfahrer allein hafte, da er durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Unfall ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Wer einen Straßenabschnitt befährt, an dem erkennbar gebaut wird, sollte im eigenen Interesse vorsichtig sein. Wird das Auto beispielsweise durch eine Unebenheit der Fahrbahn beschädigt, bleibt der Besitzer in der Regel auf seinem Schaden sitzen. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Erfurt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen hat. In dem Fall war der Kläger beim Ausfahren von einem Parkplatz auf eine im Umbau befindliche Straße mit dem Unterboden des Autos am Bordstein hängen geblieben. Dadurch schlug die Ölwanne leck und das Öl lief aus, was der Fahrer aber angeblich erst im Nachbarort bemerkte. Der Motor war bis dahin bereits defekt. Den Schaden verlangte der ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wenn nach einem nächtlichen Bagatell-Unfall der Geschädigte und die eigene Versicherung sofort am nächsten Morgen informiert werden, liegt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall entschieden, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein Autofahrer war nachts gegen 02.30 Uhr in einem Gewerbegebiet von der Straße abgekommen und hatte eine städtische Grünanlage beschädigt mit einem Schaden von weniger als 600 EURO. Der Mann rief über Handy seine Frau an, die ihn etwa eine halbe Stunde nach dem Unfall abholte. Der Unfallwagen blieb an Ort und Stelle stehen. Sofort am Morgen, zu Beginn der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine ausdrückliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten gibt es nicht. Wer aber bei Schnee und Straßenglätte mit seinem Auto und ?unpassender? Bereifung ins Rutschen gerät und dadurch einen Unfall erleidet, sollte von seinem Vollkaskoversicherer keine Leistungen erwarten. ?Nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei einem Unfall wegen falscher Bereifung?, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Meixner, Hamburg, von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Sommerreifen bei Schneefall stellen zudem eine grobe Fahrlässigkeit dar, und der Vollkaskoversicherer kann völlig zu Recht die Leistung verweigern oder zumindest erheblich einschränken.? Dies bestätigt auch ... weiter lesen
HANNOVER (DAV). Bei einem Schnee- und Hagelschauer sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren. Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei Glätte mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Hannover. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte der Kläger eingeräumt, dass die Straße schneeglatt war. Der Unfall habe sich aber erst ereignet, als er versucht habe, einem auf der Fahrbahn stehenden Reh auszuweichen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ließ sich im Prozess nicht beweisen. Den Richtern kam es aber letztlich auf diese Frage gar nicht mehr an: Sie bewerteten bereits die ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten. Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr fahrender Autofahrer haftet bei einem Unfall allein, auch wenn der Unfallgegner rückwärts von der Straße auf das Grundstück einfahren will. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Gotha vom 19. Juli 2006 (Az.: 2 C 184/06). Eine Autofahrerin war im Begriff, von der Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße hinaus zu fahren. Zur gleichen Zeit wollte ein anderer Autofahrer, von der Straße kommend, rückwärts in das Grundstück einfahren. Beide Fahrzeuge stießen noch im Bereich der Einfahrt zusammen. Das Amtsgericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall bei der ... weiter lesen