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1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind. Der Ausschluss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet gemäß § 25 I HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass von der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns, die Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH können komplex sein und ab einer gewissen Eskalationsstufe nicht mehr ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu lösen und/oder zu klären sein. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig elementare Maßnahmen für die Sicherung der eigenen Gesellschafterposition in die Wege zu leiten. 2. Sofortmaßnahmen bei Gesellschafterstreitigkeiten a) Verschaffen Sie sich Klarheit über die eigene Rechtsposition Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH (auch Satzung genannt), um Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter zu verstehen. Der Gesellschaftsvertrag regelt oft konkrete in der Gesellschaft auftretende Konstellationen. Unter anderem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Komplementärin einer Publikums-KG könne kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht zustehen, so soll das Landgericht Freiburg in einem Urteil (12 O 133/12) entschieden haben. Im zu entscheidendem Fall sei der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses eingeräumt worden sein. Dieses Recht stehe ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Auf Antrag eines Mitgliedsstaats kann die EU-Kommission den Zusammenschluss von Unternehmen auch dann überprüfen, wenn deren Umsätze unter den für die Fusionskontrolle relevanten Umsatzschwellen liegen. Das hat am Mittwoch, 13. Juli 2022, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden (Az.: T-227/21). Es handelt sich um das erste Urteil zu einer neuen Strategie der EU-Kommission bei noch kleinen aber innovativen Unternehmen mit erheblichem Wettbewerbspotenzial. Geklagt hatte das US-Unternehmen Illumina, das Systeme für die Genanalyse entwickelt, produziert und vermarktet. Im September 2020 hatte Illumina angekündigt, es wolle die Kontrolle ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 06.11.2012 (Az.: II ZR 176/12) entschieden, dass eine im Gesellschaftsvertrag einer GbR vereinbarte Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft über einen längeren Zeitraum unter gewissen Voraussetzungen sich als unangemessen erweisen kann. Die Folge einer langen Bindung sei die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter, welche dann als unwirksam gelte. Wenn eine Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft im ... weiter lesen
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, sollte sich über nachfolgende Punkte hinreichend Gedanken machen. Fehler und Unbedachtheiten in der Unternehmensgründung können nachhaltige negative Konsequenzen für den Unternehmer und/oder das Unternehmen nach sich ziehen. 1. Die Wahl der Rechtsform Im ersten Schritt steht ein Unternehmer immer vor der Frage, in welcher Rechtsform sein Unternehmen am Markt agieren soll. Hierfür hat er folgende grundlegende Unternehmensformen zur Auswahl: a.) Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (Kleingewerbe) Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das gemäß § 1 Abs. 2 HGB „ nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Zu Beginn ist es wichtig herauszufinden, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fällen überhaupt Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich dann in erster Linie auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Weiterhin sollte geklärt werden, ... weiter lesen
Auch der Gesellschafter einer GmbH kann ein Gehalt von der GmbH erhalten. Ein solches Gehalt wird in der Regel dann bezahlt, wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer oder in einer anderen Anstellungsfunktion für die GmbH tätig ist (ggf. auch mit Prokura). Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür sind jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig und können komplex sein. Nachfolgend sind für diese Konstellation einige allgemeine Punkte aufgeführt, die es hierbei zu beachten gilt: Anstellungsvertrag : Der Gesellschafter muss in der Regel einen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen haben, der seine Rolle, Verantwortlichkeiten und Vergütung festlegt. Die vertraglichen Absprachen sollten einem ... weiter lesen
Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter einer türkischen Tochtergesellschaft im generellen und insbesondere im Falle der Insolvenz I. Einleitung Nach türkischem Gesellschaftsrecht ist die Haftung der Gesellschafter mit der Erfüllung des verpflichteten Stammkapitals beschränkt. Nach der Erfüllung dieser Verpflichtung sind die Gesellschafter grundsätzlich von der Haftung befreit (Art. 532 TR-HGB). Es haftet gegen die Gläubiger nur die Gesellschaft selbst mit ihrem eigenen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter wegen den Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter (der Limitedgesellschaften) ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dabei sind die Richter aus Karlsruhe am 27.09.2011 (AZ: II ZR 279/09) insbesondere der Auffassung, dass für eine derartige Auslegung zu berücksichtigen sei, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die ausscheidenden Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. Der BGH sieht dabei das Recht eines Gesellschafters auf eine Abfindung bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft als eines seiner Grundmitgliedschaftsrechte an. Ein solches Abfindungsrecht habe ... weiter lesen
1. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft als Auslöser für den Abfindungsanspruch Wer aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausscheidet, dem steht nach dem Gesetz ein Abfindungsanspruch zu. Die Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters können u. a. sein: Tod eines Gesellschafters, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters, Kündigung durch den Gesellschafter selbst, Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss, im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gründe wie z. B. das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze etc. Als Kompensation für den Verlust des Gesellschaftsanteils und ... weiter lesen