Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Freising - Gesellschaftsrecht
Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Gesellschaftsrecht Aschheim
- Anwalt Gesellschaftsrecht Eching
- Anwalt Gesellschaftsrecht Erding
- Anwalt Gesellschaftsrecht Moosinning
- Anwalt Gesellschaftsrecht München
- Anwalt Gesellschaftsrecht München-Flughafen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Baldham
- Anwalt Gesellschaftsrecht Gauting
- Anwalt Gesellschaftsrecht Germering
- Anwalt Gesellschaftsrecht Grünwald
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an eine Abberufung Der Geschäftsführer einer GmbH ist das notwendige Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft (vgl. §§ 6, 35 ff. GmbHG). Die Abberufung eines Geschäftsführers bedarf keiner besonderen Gründe . Sie kann durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit und jederzeit ohne die Angabe von Gründen beschlossen werden. Besonderheiten ergeben sich bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen, da hier der Aufsichtsrat über die Abberufung zu entscheiden hat (vgl. § 84 Abs. 3 AktG). Gemäß § 38 GmbHG kann der Geschäftsführer grundsätzlich jederzeit und ohne ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.12.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine sog. „Russian-Roulette-Klausel“ in einem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich wirksam ist (AZ.: 12 U 49/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Bei der sog. „Russian-Roulette-Klausel“ (auch als „chinesische Klausel“ bezeichnet) handelt es sich um eine Klausel im Gesellschaftsvertrag einer zweigliedrigen Gesellschaft welche vorsieht, dass der Gesellschafter, der es ausschlägt, den,, ihm zu einem bestimmten Preis angebotenen, Anteil des anderen Gesellschafters zu kaufen, seinerseits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Entscheidungsbegründung führt der BGH aus, dass neben einer Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter ebenfalls eine förmliche Beschlussfassung durch die anderen Gesellschafter notwendig sei. Ansonsten könne keine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft herbeigeführt werden. Dies sei sogar dann der Fall, wenn der Gesellschaftsvertrag diesbezügliche Regelungen enthalte. Nach der Ansicht des BGH könne dies daran nichts ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Auf Antrag eines Mitgliedsstaats kann die EU-Kommission den Zusammenschluss von Unternehmen auch dann überprüfen, wenn deren Umsätze unter den für die Fusionskontrolle relevanten Umsatzschwellen liegen. Das hat am Mittwoch, 13. Juli 2022, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden (Az.: T-227/21). Es handelt sich um das erste Urteil zu einer neuen Strategie der EU-Kommission bei noch kleinen aber innovativen Unternehmen mit erheblichem Wettbewerbspotenzial. Geklagt hatte das US-Unternehmen Illumina, das Systeme für die Genanalyse entwickelt, produziert und vermarktet. Im September 2020 hatte Illumina angekündigt, es wolle die Kontrolle ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Ausschluss eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft kann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aus wichtigem Grund eigentlich nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Allerdings entschied der BGH nun, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Mitgesellschafter einen Ausschluss herbeiführen können. Das ist nach Auffassung des BGH dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass über die gesetzliche Möglichkeit des Ausschlusses hinaus, ein Ausschluss eines Gesellschafters auch durch Beschluss der anderen ... weiter lesen
„Gefühlt“ nehmen die Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Unternehmern täglich zu. Durch fachkundige Beratung kann jedoch auch in diesem Bereich eine Vorbeugung und Haftungsminimierung erzielt werden. Im Fortgang dieses Artikels sollen die sechs wesentlichen Haftungsrisiken und Fallstricke für Geschäftsführer, Unternehmer und Gesellschafter aufgeführt werden. Je nach Branche und Besonderheit der jeweiligen Unternehmung dürften sich diese jedoch definitiv erweitern lassen. 1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 (Az. XII ZR 35/11) soll der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Offenlegung von Vertretungsverhältnissen beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse fortgesetzt haben. Wolle ein Gesellschafter eine GbR bei dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages vertreten, soll die Unterschriftsberechtigung bereits durch das Hinzusetzen eines Firmenstempels dokumentiert werden. Für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es liegt eine Neugründung der GmbH vor, wenn die Geschäfte einer GmbH trotz geändertem Unternehmensgegenstand neu aufgenommen werden. Als wirtschaftliche Neugründung einer GmbH soll es anzusehen sein, wenn die in der GmbH verkörperte juristische Person als unternehmensloser Rechtsträger besteht und daraufhin mit einem Unternehmen ausgestattet wird. Dies gelte auch dann, wenn ein leerer Gesellschaftsmantel wiederverwendet wird. Damit ist auch die Aufnahme von Geschäften einer GmbH mit geändertem Unternehmensgegenstand laut Urteil des ... weiter lesen
1. Einführung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Gründungsphase einer GmbH Im Allgemeinen sind die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Sie haften nur in Höhe ihrer Einlagen in die Gesellschaft. Dies ist einer der Hauptvorteile der Gründung einer GmbH. Diese vollumfängliche Haftungsbeschränkung gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Werden bereits in der Gründungsphase Verträge geschlossen, ergeben sich verschiedene Haftungsszenarien. Eine "geplante" GmbH kann grundsätzlich schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister, ja sogar vor notariellem ... weiter lesen
1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind. Der Ausschluss ... weiter lesen
Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für einen solchen Fall aus. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10), dass zwischen der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns und der Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung unterschieden werden müsse. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren ... weiter lesen