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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen der Gehälterspanne für Geschäftsführer einer GmbH existieren gravierende Unterschiede. So ist es nicht selten, dass Vergütungen dieser Position in einem Unternehmen dieser Gesellschaftsform im Vergleich zu vergleichbaren Unternehmen unverhältnismäßig hoch liegen. Problematisch ist dies dann, wenn der Verdacht nahe liegt, dass die Höhe der Gehälter lediglich durch die Gesellschaftsverhältnisse zustande kommt, mithin verdeckte Gewinnausschüttungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im Zweifel ist wohl anzunehmen, dass die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) müsse die Auslegung von Abfindungsklauseln anhand objektiver Umstände erfolgen. Zu den Grundmitgliedsrechten eines Gesellschafters gehöre, dass dieser bei Ausscheiden aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem ... weiter lesen
Jeder kennt die Firma und fast jeder Haushalt hat mindestens einen Gegenstand dieser Firma im Haus. Doch geht es dieses Mal nicht um elektronische Unterhaltung, sondern um den Bereich alternative Energien. Mit großem Aufgebot und viel "know how" sind die Koreaner in Hamburg angekommen. Korea ist in den letzten Jahren immer weiter in Sachen Technologie vorangeschritten, so dass nicht mehr auf Augenhöhe sondern schon in vielen Bereichen mit Vorsprung gearbeitet werden kann. Der Koreanische Anwalt Peter Kimm, der sich zudem auch auf Alternative Energien spezialisiert hat, vertritt die Belange seiner Landsleute in Hamburg. Neben seinen Tätigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt er auch Kenntnisse im ... weiter lesen
1. Die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten in der GmbH
Die Treuepflichten eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ein zentraler Bestandteil des deutschen GmbH-Gesellschaftsrechts. Sie sind in verschiedenen Rechtsnormen verankert und durch zahlreiche Gerichtsurteile konkretisiert worden.
Die Treuepflichten eines Gesellschafters ergeben sich primär aus der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag. Es handelt sich um eine vertraglich konkretisierte Pflicht, die sich auch an die nachgelagert eintretendem GmbH-Gesellschafter richtet.
Ihren Ausfluss hat die Gesellschaftertreuepflicht aus unter anderem aus dem gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für ... weiter lesen
Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter einer türkischen Tochtergesellschaft im generellen und insbesondere im Falle der Insolvenz
I. Einleitung
Nach türkischem Gesellschaftsrecht ist die Haftung der Gesellschafter mit der Erfüllung des verpflichteten Stammkapitals beschränkt. Nach der Erfüllung dieser Verpflichtung sind die Gesellschafter grundsätzlich von der Haftung befreit (Art. 532 TR-HGB).
Es haftet gegen die Gläubiger nur die Gesellschaft selbst mit ihrem eigenen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter wegen den Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter (der Limitedgesellschaften) ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet gemäß § 25 I HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass von der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns, die Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung ... weiter lesen
Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt.
Gesetzliche Grundlage für Joint Venture in Spanien
Unter einem Joint Venture ist ein vertraglich vereinbarter Unternehmenszusammenschluss durch Gründung einer neuen Gesellschaft zu verstehen.
Das Joint Venture ist im spanischen Recht ebenso wie andere Rechtsfiguren angelsächsischen Ursprungs nicht näher definiert. Aufgrund dessen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen heranzuziehen. Wesentlich ist hierbei vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches ( Código Civil ), der Ausdruck des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) entschied das Oberlandesgericht Köln, dass man unterscheiden müsse, ob der Nachfolger das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma oder bloß unter der Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung weiter führt. Führe der Nachfolger das Geschäft unter der bisherigen Firma fort, so hafte er für alle aus dieser Firma begründeten Verbindlichkeiten des ehemaligen Inhabers des Handelsgeschäfts gem. § 25 I HBG. Dazu müsse jedoch die entsprechende Firmenbezeichnung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2013 hat das Landgericht (LG) München entschieden, dass die Organisation eines Compliance-Systems dem gesamten Vorstand, d.h. jedem einzelnen Vorstandsmitglied, obliegt (AZ.: HK O 1387/10).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Im vorliegenden Fall war das Landgericht gehalten, sich ausführlich damit zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand wegen nicht hinreichender Beachtung der Pflichten zur Organisation eines Compliance-Systems in die Haftung genommen werden kann. Die Literatur spricht sich hingegen schon lange für eine Vorstandshaftung wegen ... weiter lesen
1. Allgemeines
Will ein Geschäftsführer nicht mehr für die Kapitalgesellschaft tätig sein, hat er die Möglichkeit, sein Amt als Geschäftsführer niederzulegen . Diese Entscheidungsoption des Geschäftsführers ergibt sich zwar nicht umittelbar aus dem GmbHG, wird jedoch aus dem Rechtsgedanken des § 38 GmbHG abgeleitet.
Gründe für eine beabsichtigte Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit können sein
Streit mit anderen Geschäftsführern über die Art der Geschäftsführung,
Streit mit den Gesellschaftern über die strategische Ausrichtung des Unternehmens,
drohende Haftungsrisiken z. B. durch angewiesene ... weiter lesen