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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung (BGH, Aktenzeichen: II ZR 197/10) zeigt besonders die in Betracht kommenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer GbR auf. Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter ... weiter lesen
Bei einem eskalierenden Gesellschafterstreit kann als drastische finale Maßnahme der Einzug des Gesellschaftsanteils des Miteigentümers zum Tragen kommen. Hierfür müssen jedoch zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen bzw. geschaffen werden. 1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einziehung des Gesellschaftsanteils eines GmbH-Gesellschafters Nach § 34 Abs. 2 GmbHG kann ein Geschäftsanteil nur durch Gesellschafterbeschluss in den von der Satzung geregelten Fällen gegen den Willen eines Gesellschafters eingezogen werden. Diese Gesetzesformulierung kommt einer "kalten Enteignung" des Mitgesellschafters gleich. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich eine entsprechende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen kann von einer betrieblichen Veranlassung nur dann ausgegangen werden, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Das setzt grundsätzlich voraus, dass • eine Vereinbarung über die Laufzeit und über Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens getroffen worden ist, • die Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden ... weiter lesen
1. Die Differenzhaftung bei der GmbH: Ein kurzer Überblick Die Differenzhaftung ist ein spezifisches Haftungskonzept, das in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung findet. Dieser Artikel zielt darauf ab, ein erstes Verständnis der Differenzhaftung bei einer GmbH zu vermitteln, die daraus resultierenden Haftungsfolgen zu erläutern und zu erklären, wie und wann diese Haftung relevant wird. 2. Was versteht man unter der Differenzhaftung bei einer GmbH? Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Gesellschaftsvermögen von den persönlichen Vermögenswerten der Gesellschafter getrennt ist. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro und muss bei Gründung zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft (AG) im Außenverhältnis und gehört neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung zu den drei Organen einer AG. Als leitendes Organ obliegen dem Vorstand einige Pflichten, die dem Wohl des Unternehmens dienen. In besonderem Maße muss er darauf achten, dass bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewährleistet wird. Auch im Rahmen etwaiger Haftungsfragen ist dieser ... weiter lesen
„Gefühlt“ nehmen die Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Unternehmern täglich zu. Durch fachkundige Beratung kann jedoch auch in diesem Bereich eine Vorbeugung und Haftungsminimierung erzielt werden. Im Fortgang dieses Artikels sollen die sechs wesentlichen Haftungsrisiken und Fallstricke für Geschäftsführer, Unternehmer und Gesellschafter aufgeführt werden. Je nach Branche und Besonderheit der jeweiligen Unternehmung dürften sich diese jedoch definitiv erweitern lassen. 1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine GmbH kann demnach auf der Grundlage gegründet werden, erwerbswirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Aber auch andere wirtschaftliche Zwecke können legitim sein. Der Fiskus bedient sich nicht selten einer GmbH um die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dies ist dahingehend vorteilhaft, da der Fiskus somit auf der einen Seite Einfluss nehmen kann aber dennoch von der Haftung weitestgehend ausgeschlossen ist. Ferner können sich beispielsweise auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure einer sog. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Geschäftsführer einer GmbH muss immer die Möglichkeit haben, einen Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu haben, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz. Das heißt, er muss innerhalb der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihm dies ermöglicht wird. Ansonsten könnte es sein, dass er gegenüber der Gesellschaft nach dem GmbH-Gesetz haftet. Dies gilt auch, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Verwendungszweck einer GmbH muss nicht zwangsläufig in der Realisierung erwerbswirtschaftliche Gewinne liegen. Vorstellbar sind noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure können sich mittlerweile auch der GmbH bedienen, der sogenannten "Freiberufler-GmbH". Oft nimmt auch die Finanzverwaltung die Vorteile der GmbH gerne an. So kann diese trotz ausgeschlossener Haftung auf die Geschäfte Einfluss nehmen. Es sind aber nicht alle Verwendungszwecke einer GmbH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist normiert, dass der Ausschluss eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft aus wichtigem Grund in den meisten Fällen wohl nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen könne. In der vorliegenden Entscheidung entschied der BGH nun allerdings, dass möglicherweise auch Mitgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausschluss herbeiführen können. Dies sei nach dem BGH beispielsweise möglich, sofern im Gesellschaftsvertrag diesbezügliche Regelungen getroffen wurden. Unter anderem kann dies ... weiter lesen
Schließen sich zwei rechtlich selbstständige Unternehmen zusammen und verliert dabei mindestens eines seine Rechtspersönlichkeit, so handelt es sich um eine Verschmelzung der Unternehmen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Diese Verschmelzung von Unternehmen nennt man auch (Unternehmens-)Fusion. Es sind zwei Arten von Fusionen zu unterscheiden, namentlich die Fusion durch Aufnahme und die Fusion durch Neugründung. Im Rahmen der Fusion durch Aufnahme geht das Unternehmen, welches erworben wird, voll im erwerbenden Unternehmen auf und verliert seine eigenständige Existenz, während ... weiter lesen