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Experten-Ratgeber
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1. Die Notwendigkeit eines Gesellschafterausschlusses aus der KG Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine weit verbreitete Form der Personengesellschaft in Deutschland. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die entweder als Komplementär (Vollhafter) oder Kommanditist (Teilhafter) an der Gesellschaft beteiligt sind. Bei einem Gesellschafterstreit kann zur Wahrung der Interessen der Kommanditgesellschaft der Ausschluss eines Kommanditisten oder eines Komplementärs notwendig werden. Konstellationen für solch einen "notwendigen" Gesellschafterausschluss können unter anderem sein: Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Wenn ein Gesellschafter seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft schwerwiegend ... weiter lesen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, II ZR 243/11 vom 19.06.2012) muss ein Geschäftsführer einer GmbH bei der Organisation der Gesellschaft darauf achten, dass er über eine ausreichende Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft verfügt, um seine Pflichten entsprechend wahrnehmen zu können. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein GmbH Geschäftsführer ist gesetzlich zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet ... weiter lesen
Der gemeinschaftliche Konsum von Bier kann ebenso angenehm sein wie der Gewinn in einem Kronkorken Gewinnspiel einer Brauerei. Treffen beide Ereignisse aufeinander, kann es jedoch schnell zum Streit kommen, der auch mal bei Gericht landet. So erging es fünf Freunden aus dem Sauerland, die ein gemeinsames Wochenende am Edersee verbrachten. Als sie zusammen saßen und Bier konsumierten, entdeckte einer der Freunde, dass sich in einem der Kronkorken ein Gewinn verbarg. Im Rahmen eines Gewinnspiels der Krombacher Brauerei konnte man den Kronkorken gegen einen Audi A3 eintauschen. Genau das tat der Finder, ohne jedoch die anderen Mitfahrer bzw. Mittrinker am Gewinn teilhaben zu lassen. Gemeinsamer ... weiter lesen
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (AZ.: II ZR 44/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Kommanditgesellschaft (KG) befindet und im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung vereinbaren kann. Allerdings, so ... weiter lesen
1. Notwendigkeit und Erfordernis des Bestehens von Auskunftsansprüchen eines Gesellschafters ggü. der Gesellschaft Der Auskunftsanspruch eines Gesellschafters ist ein wichtiges Recht, das es ihm ermöglicht, Informationen über die Geschäfte und den Zustand der Gesellschaft zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, um Transparenz zu gewährleisten und den Gesellschafter in die Lage zu versetzen, seine Rechte und Pflichten als Teil der Gesellschaft effektiv wahrzunehmen. Denn ggf. muss der Gesellschafter schnell aktiv werden, um seine Rechte zu wahren und seine Rechtspositionen zu sichern. Der Umfang dieses Rechts variiert jedoch je nach Art der Gesellschaft. 2. Umfang und Rechtsgrundlage von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist die Frage zu klären, ob die Anspruchsteller in den konkreten Fällen überhaupt etwaige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. In erster Linie sollten sich diese Ansprüche dann auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Ausübung seiner Tätigkeit muss der Vorstand eines Unternehmens einige Pflichten berücksichtigen. Oberstes Gebot ist in diesem Zusammenhang die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. An diesem Maßstab muss er sich messen lassen. Im Rahmen eines etwaigen Schadensersatzprozesses liegt die Beweislast im Zweifel beim Vorstand. Der BGH hat in einigen Urteilen aber bereits darauf hingewiesen, dass die Sorgfaltspflicht des Vorstandes bei seiner unternehmerischen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im Zweifel ist wohl anzunehmen, dass die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) müsse die Auslegung von Abfindungsklauseln anhand objektiver Umstände erfolgen. Zu den Grundmitgliedsrechten eines Gesellschafters gehöre, dass dieser bei Ausscheiden aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH verwies in seiner Begründung auf das Aktiengesetz (AktG). Danach ist eine vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandmitglieds einer Aktiengesellschaft für fünf Jahre nach einvernehmlicher Amtsniederlegung ohne besondere Gründe zulässig. Hierfür dürfe sich der Aufsichtsrat jedoch nicht länger als nach dem AktG in zulässiger Weise binden. Außerdem müsse mindestens alle fünf Jahre über die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandsmitglieds eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu dienen, Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts zu erbauen und diese anschließend zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Aktiengesellschaft (AG) übernimmt der Aufsichtsrat die Rolle eines Kontrollorgans, welches die Transaktionen des Vorstandes kontrolliert. Doch auch etwaige Beschlüsse dieses Kontrollorgans stehen unter Beobachtung und müssen wirksam sein. Grundsätzlich können zwei Mängel bei Aufsichtsratsbeschlüssen einschlägig sein. Wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt, liegt ein Inhaltsmangel vor. Wenn hingegen der Beschluss zwar inhaltlich ... weiter lesen