Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 24 verschiedene Anwälte aus Potsdam zum Schwerpunkt „Gesellschaftsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Schließen sich zwei rechtlich selbstständige Unternehmen zusammen und verliert dabei mindestens eines seine Rechtspersönlichkeit, so handelt es sich um eine Verschmelzung der Unternehmen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Diese Verschmelzung von Unternehmen nennt man auch (Unternehmens-)Fusion. Es sind zwei Arten von Fusionen zu unterscheiden, namentlich die Fusion durch Aufnahme und die Fusion durch Neugründung. Im Rahmen der Fusion durch Aufnahme geht das Unternehmen, welches erworben wird, voll im erwerbenden Unternehmen auf und verliert seine eigenständige Existenz, während ... weiter lesen
1. Einführung
Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsform in Deutschland. Sie kombiniert die Vorteile einer GmbH mit denen einer Kommanditgesellschaft. In diesem Artikel werden wir uns auf die Auskunfts- und Informationsrechte konzentrieren, die den Kommanditisten und der Komplementärin in einer GmbH & Co. KG zustehen. Dabei werden wir die relevanten Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) heranziehen.
2. Auskunftsansprüche und Informationsrechte des Kommanditisten
Gemäß § 166 HGB hat der Kommanditist das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren. Dieses Recht umfasst die Einsicht in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im Zweifel ist wohl anzunehmen, dass die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) müsse die Auslegung von Abfindungsklauseln anhand objektiver Umstände erfolgen. Zu den Grundmitgliedsrechten eines Gesellschafters gehöre, dass dieser bei Ausscheiden aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
1. Notwendigkeit und Erfordernis eines Gesellschafterausschlusses bei der OHG
Bei blockierendem und/oder pflichtverletzenden Verhalten eines Gesellschafters in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) kann es vorkommen, dass dieser Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden muss.
Ein solcher Ausschluss kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben, da er die Beziehung zwischen den Gesellschaftern und das Funktionieren der Gesellschaft nachhaltig beeinflusst.
In diesem Artikel werden die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten eines solchen Gesellschafterausschlusses bei der OHG näher erläutert.
2. Ausschlussmöglichkeiten gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag
Der ... weiter lesen
Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter einer türkischen Tochtergesellschaft im generellen und insbesondere im Falle der Insolvenz
I. Einleitung
Nach türkischem Gesellschaftsrecht ist die Haftung der Gesellschafter mit der Erfüllung des verpflichteten Stammkapitals beschränkt. Nach der Erfüllung dieser Verpflichtung sind die Gesellschafter grundsätzlich von der Haftung befreit (Art. 532 TR-HGB).
Es haftet gegen die Gläubiger nur die Gesellschaft selbst mit ihrem eigenen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter wegen den Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter (der Limitedgesellschaften) ist ... weiter lesen
1. Ausgangssituation
Jedes Unternehmen durchläuft Höhen und Tiefen - es ist eine unvermeidliche Realität der Geschäftswelt. Aber was passiert, wenn die Tiefs zu tief sind? Wenn das Geschäft nicht nur eine harte Phase durchläuft, sondern am Rande des Abgrunds steht? Ist es möglich, das Ruder herumzureißen und das "sinkende Schiff" zu retten? Die Antwort ist ja. Viele Unternehmen können und haben sich von scheinbar hoffnungslosen Situationen erholt und sind stärker als zuvor aus Krisen hervorgegangen.
Dieser Artikel gibt punktuelle Ansatzmöglichkeiten für Unternehmer und Geschäftsführer, die sich in Krisensituationen befinden.
Ob Sie als Unternehmer nun gerade kämpfen oder einfach nur darauf vorbereitet sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.06.2011 (AZ: II ZR 262/09) zu den Grundsätzen zur Ausschließung eines Mitgesellschafters einer Gesellschaft Stellung genommen. Regele der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, dass ein Gesellschafter ausscheiden solle, wenn die übrigen Gesellschafter sein Ausscheiden aus wichtigem Grund durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so müsse diese Klausel ausgelegt werden. Die Auslegung könne ergeben, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters aus ... weiter lesen
1. Allgemeines
Will ein Geschäftsführer nicht mehr für die Kapitalgesellschaft tätig sein, hat er die Möglichkeit, sein Amt als Geschäftsführer niederzulegen . Diese Entscheidungsoption des Geschäftsführers ergibt sich zwar nicht umittelbar aus dem GmbHG, wird jedoch aus dem Rechtsgedanken des § 38 GmbHG abgeleitet.
Gründe für eine beabsichtigte Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit können sein
Streit mit anderen Geschäftsführern über die Art der Geschäftsführung,
Streit mit den Gesellschaftern über die strategische Ausrichtung des Unternehmens,
drohende Haftungsrisiken z. B. durch angewiesene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil soll hervorgehen, dass ein Rechtsschutzbedürfnis gegen eine Aufsichtsratswahl einer Aktiengesellschaft unter Umständen nicht bei Rücktritt eines Aufsichtsrates entfalle. Ein solches solle hingegen nur fehlen, sofern eine Wahlanfechtung erfolgt sei. Bei einer Hauptversammlung der Gesellschaft sollen wohl mehrere Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sein, welche ihre Ämter in der Folgezeit jedoch wieder niederlegten. Daraufhin beantragte der Kläger anscheinend die ... weiter lesen
Die Treuepflicht eines Gesellschafters in einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein grundlegendes Prinzip des Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-Rechts.
Diese "Elementarpflicht" verlangt von den Gesellschaftern, dass sie im besten Interesse der Gesellschaft handeln und ihre persönlichen Interessen nicht über die der Gesellschaft stellen.
Verletzungen hiergegen können erhebliche Haftungsszenarien für den Gesellschafter auslösen.
Nachfolgend sollen daher wesentliche Treuepflichten eines GmbH-Gesellschafters aufgeführt werden (nicht abschließend).
Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage : Gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG muss der Gesellschafter seine Stammeinlage vollständig leisten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden kann. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr ... weiter lesen