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Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (AZ.: II ZR 44/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Kommanditgesellschaft (KG) befindet und im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung vereinbaren kann. Allerdings, so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hierdurch soll Freiberuflern bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) das Hinzukommen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien ... weiter lesen
1. Die Differenzhaftung bei der GmbH: Ein kurzer Überblick Die Differenzhaftung ist ein spezifisches Haftungskonzept, das in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung findet. Dieser Artikel zielt darauf ab, ein erstes Verständnis der Differenzhaftung bei einer GmbH zu vermitteln, die daraus resultierenden Haftungsfolgen zu erläutern und zu erklären, wie und wann diese Haftung relevant wird. 2. Was versteht man unter der Differenzhaftung bei einer GmbH? Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Gesellschaftsvermögen von den persönlichen Vermögenswerten der Gesellschafter getrennt ist. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro und muss bei Gründung zur ... weiter lesen
Die Treuepflicht eines Gesellschafters in einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein grundlegendes Prinzip des Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-Rechts. Diese "Elementarpflicht" verlangt von den Gesellschaftern, dass sie im besten Interesse der Gesellschaft handeln und ihre persönlichen Interessen nicht über die der Gesellschaft stellen. Verletzungen hiergegen können erhebliche Haftungsszenarien für den Gesellschafter auslösen. Nachfolgend sollen daher wesentliche Treuepflichten eines GmbH-Gesellschafters aufgeführt werden (nicht abschließend). Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage : Gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG muss der Gesellschafter seine Stammeinlage vollständig leisten. ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH können komplex sein und ab einer gewissen Eskalationsstufe nicht mehr ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu lösen und/oder zu klären sein. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig elementare Maßnahmen für die Sicherung der eigenen Gesellschafterposition in die Wege zu leiten. 2. Sofortmaßnahmen bei Gesellschafterstreitigkeiten a) Verschaffen Sie sich Klarheit über die eigene Rechtsposition Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH (auch Satzung genannt), um Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter zu verstehen. Der Gesellschaftsvertrag regelt oft konkrete in der Gesellschaft auftretende Konstellationen. Unter anderem ... weiter lesen
1. Einführung Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsform in Deutschland. Sie kombiniert die Vorteile einer GmbH mit denen einer Kommanditgesellschaft. In diesem Artikel werden wir uns auf die Auskunfts- und Informationsrechte konzentrieren, die den Kommanditisten und der Komplementärin in einer GmbH & Co. KG zustehen. Dabei werden wir die relevanten Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) heranziehen. 2. Auskunftsansprüche und Informationsrechte des Kommanditisten Gemäß § 166 HGB hat der Kommanditist das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren. Dieses Recht umfasst die Einsicht in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dabei sind die Richter aus Karlsruhe am 27.09.2011 (AZ: II ZR 279/09) insbesondere der Auffassung, dass für eine derartige Auslegung zu berücksichtigen sei, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die ausscheidenden Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. Der BGH sieht dabei das Recht eines Gesellschafters auf eine Abfindung bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft als eines seiner Grundmitgliedschaftsrechte an. Ein solches Abfindungsrecht habe ... weiter lesen
1. Einführung in das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung bei der GmbH i. G. Mit Aufhebung des Vorbelastungsverbots ist eine GmbH in Gründung (i. G.) nunmehr auch in der Lage, bereits in der Gründungsphase ihre allgemeine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Eintragung in das Handelsregister kann es zu der Konstellation kommen, dass im Zeitpunkt der Eintragung bereits das Stammkapital nicht mehr ausreicht, um die bereits begründeten Verbindlichkeiten zu decken. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung geschaffen. Diese höchstrichterliche Rechtsfortbildung dient als Ausgleich für den Wegfall des Vorbelastungsverbots. Bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Aktiengesellschaft (AG) übernimmt der Aufsichtsrat die Rolle eines Kontrollorgans, welches die Transaktionen des Vorstandes kontrolliert. Doch auch etwaige Beschlüsse dieses Kontrollorgans stehen unter Beobachtung und müssen wirksam sein. Grundsätzlich können zwei Mängel bei Aufsichtsratsbeschlüssen einschlägig sein. Wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt, liegt ein Inhaltsmangel vor. Wenn hingegen der Beschluss zwar inhaltlich ... weiter lesen
1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind. Der Ausschluss ... weiter lesen
1. Notwendigkeit und Erfordernis des Bestehens von Auskunftsansprüchen eines Gesellschafters ggü. der Gesellschaft Der Auskunftsanspruch eines Gesellschafters ist ein wichtiges Recht, das es ihm ermöglicht, Informationen über die Geschäfte und den Zustand der Gesellschaft zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, um Transparenz zu gewährleisten und den Gesellschafter in die Lage zu versetzen, seine Rechte und Pflichten als Teil der Gesellschaft effektiv wahrzunehmen. Denn ggf. muss der Gesellschafter schnell aktiv werden, um seine Rechte zu wahren und seine Rechtspositionen zu sichern. Der Umfang dieses Rechts variiert jedoch je nach Art der Gesellschaft. 2. Umfang und Rechtsgrundlage von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für einen solchen Fall aus. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10), dass zwischen der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns und der Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung unterschieden werden müsse. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren ... weiter lesen