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1. Ausgangspunkt bzgl. der Kündigung eines GmbH-Anteils
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften in den §§ 131 Abs. 3 Ziff. 3., 132 HGB sieht das GmbHG kein "ordentliches" eigenes Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters aus der GmbH vor.
Dies kann zu einer Bindung des Gesellschafters an die GmbH führen, die so nicht gewollt und beabsichtigt war und auch im Einzelfall unangemessen sein kann.
Es ist daher ungemein wichtig, in den Gesellschaftsvertrag solch ein Kündigungsrecht und ein entsprechender Ablauf für das Ausscheiden aus der GmbH aufzunehmen. Denn ansonsten steckt der Gesellschafter in der GmbH fest.
Die Rechtsprechung hat für diesen Fall einen "Rettungsanker" des Gesellschafters in Form eines ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Schlussurteil vom 30.04.2014, wann eine atypisch stille Gesellschaft, die als Innen-KG ausgestaltet ist, beendet ist (AZ.: 20 U 2169/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Hier klagt ein Handelsunternehmen, das aufgrund eines einheitlichen Gesellschaftsvertrages atypisch stille Beteiligungen (Einmaleinlage oder Rateneinlage) in Form einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft anbot, auf Rückzahlung von Ausschüttungen und Einzahlung ausstehender Rateneinlagen.
Die Beklagte beteiligte sich an der atypisch stillen Gesellschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden kann. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu dienen, Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts zu erbauen und diese anschließend zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Entscheidungsbegründung führt der BGH aus, dass neben einer Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter ebenfalls eine förmliche Beschlussfassung durch die anderen Gesellschafter notwendig sei. Ansonsten könne keine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft herbeigeführt werden. Dies sei sogar dann der Fall, wenn der Gesellschaftsvertrag diesbezügliche Regelungen enthalte. Nach der Ansicht des BGH könne dies daran nichts ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.05.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein ausgeschiedener Gesellschafter nicht für erst nach seinem Ausscheiden fällig gewordene Stammeinlagen seiner Mitgesellschafter haftet (Az.: II ZR 291/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Im vorliegenden Fall war der Beklagte mit einem Geschäftsanteil von 2.500,00 EUR an einer GmbH beteiligt. Einen weiteren Anteil in Höhe von 22.500,00 EUR hielt ein weiterer Mitgesellschafter. Der Beklagte erbrachte seine Einlage vollständig. Später übertrug er seinen Geschäftsanteil auf den Mitgesellschafter. Zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.06.2012 (Az. II ZR 243/11) entschied der BGH, dass ein GmbH Geschäftsführer dann gesetzlich zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet sei, wenn diese nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet werden. Für den Eintritt der Haftung des GmbH Geschäftsführers bedarf es allerdings eines Verschuldens des Geschäftsführers. Der GmbH Geschäftsführer könne sich allerdings nicht schon allein darauf ... weiter lesen
Ein Gesellschafter hat ggü. der Gesellschaft Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die er im Rahmen der Durchführung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Erreichung bzw. Erfüllung des Gesellschaftszwecks berechtigterweise macht.
Darüber hinaus kann er Erstattung der Beträge verlangen, die er zur Begleichung von gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen aufgewendet hat.
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stützt sich der Anspruch auf die §§ 713, 669, 670 BGB.
Für den OHG-Gesellschafter ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Gesellschaft unmittelbar aus § 110 Abs. 1 HGB. Zu beachten ist, dass sich über dieser Vorschrift auch ein Anspruch auf Erstattung von Verlusten ergibt, die ... weiter lesen
Mit Urteil vom 02.04.2012 entschied das Finanzgericht (FG) Münster, dass der Erwerber, der eine Gaststätte unter ihrem bisherigen Namen fortführt, nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wie derjenige haftet, der eine Firma fortführt (AZ.: 4 K 562/09).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Das Finanzgericht stellte fest, dass es sich bei der Fortführung eines Gaststättennamens nicht um die Fortführung einer Firma handelt, da der Name lediglich eine Geschäftsbezeichnung darstellt.
Im vorliegenden Fall verpachteten die Eigentümer eines Chinarestaurants die Räume und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dabei sind die Richter aus Karlsruhe am 27.09.2011 (AZ: II ZR 279/09) insbesondere der Auffassung, dass für eine derartige Auslegung zu berücksichtigen sei, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die ausscheidenden Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. Der BGH sieht dabei das Recht eines Gesellschafters auf eine Abfindung bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft als eines seiner Grundmitgliedschaftsrechte an. Ein solches Abfindungsrecht habe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung (BGH, Aktenzeichen: II ZR 197/10) zeigt besonders die in Betracht kommenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer GbR auf. Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter ... weiter lesen