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Experten-Ratgeber
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1. Ausgangssituation Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH können komplex sein und ab einer gewissen Eskalationsstufe nicht mehr ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu lösen und/oder zu klären sein. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig elementare Maßnahmen für die Sicherung der eigenen Gesellschafterposition in die Wege zu leiten. 2. Sofortmaßnahmen bei Gesellschafterstreitigkeiten a) Verschaffen Sie sich Klarheit über die eigene Rechtsposition Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH (auch Satzung genannt), um Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter zu verstehen. Der Gesellschaftsvertrag regelt oft konkrete in der Gesellschaft auftretende Konstellationen. Unter anderem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.06.2012 (Az. II ZR 243/11) entschied der BGH, dass ein GmbH Geschäftsführer dann gesetzlich zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet sei, wenn diese nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet werden. Für den Eintritt der Haftung des GmbH Geschäftsführers bedarf es allerdings eines Verschuldens des Geschäftsführers. Der GmbH Geschäftsführer könne sich allerdings nicht schon allein darauf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Auslegung von Bestimmungen über die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschafter im Zweifel mit den Abfindungsbestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die ausscheidenden Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Die Auslegung von Abfindungsklauseln habe anhand objektiver Umstände zu erfolgen. Das Recht eines Gesellschafters auf eine Abfindung bei dem Ausscheiden aus der Gesellschaft gehöre zu den Grundmitgliedsrechten ... weiter lesen
Das Jahr 2021 hat den Gesellschaften in Serbien zählige Änderungen gebracht, die alle zusammen einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Geschäftstätigkeit bilden. Zum Ende dieses transformativen Jahres, kommen auch Pflichten, die mit dem Gesetz über den Archivbau und Archivtätigkeit vorgeschrieben sind (nachfolgend: “Gesetz”), so dass wir im nachfolgenden Text die einzigartige Übersicht der neuen Pflichten, die den Gesellschaften in Verbindung mit der Archivierung auferlegt wurden, darstellen. Das Gesetz führt Begriffe des Archivbaus und des dokumentarischen Materials ein: Der Archivbau als dokumentarisches Material, das dauerhaft aufbewahrt wird, ist das ausgewählte originelle ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 (Az. XII ZR 35/11) soll der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Offenlegung von Vertretungsverhältnissen beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse fortgesetzt haben. Wolle ein Gesellschafter eine GbR bei dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages vertreten, soll die Unterschriftsberechtigung bereits durch das Hinzusetzen eines Firmenstempels dokumentiert werden. Für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse sei ... weiter lesen
1. Einführung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Gründungsphase einer GmbH Im Allgemeinen sind die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Sie haften nur in Höhe ihrer Einlagen in die Gesellschaft. Dies ist einer der Hauptvorteile der Gründung einer GmbH. Diese vollumfängliche Haftungsbeschränkung gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Werden bereits in der Gründungsphase Verträge geschlossen, ergeben sich verschiedene Haftungsszenarien. Eine "geplante" GmbH kann grundsätzlich schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister, ja sogar vor notariellem ... weiter lesen
Schließen sich zwei rechtlich selbstständige Unternehmen zusammen und verliert dabei mindestens eines seine Rechtspersönlichkeit, so handelt es sich um eine Verschmelzung der Unternehmen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Diese Verschmelzung von Unternehmen nennt man auch (Unternehmens-)Fusion. Es sind zwei Arten von Fusionen zu unterscheiden, namentlich die Fusion durch Aufnahme und die Fusion durch Neugründung. Im Rahmen der Fusion durch Aufnahme geht das Unternehmen, welches erworben wird, voll im erwerbenden Unternehmen auf und verliert seine eigenständige Existenz, während ... weiter lesen
1. Einführung Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsform in Deutschland. Sie kombiniert die Vorteile einer GmbH mit denen einer Kommanditgesellschaft. In diesem Artikel werden wir uns auf die Auskunfts- und Informationsrechte konzentrieren, die den Kommanditisten und der Komplementärin in einer GmbH & Co. KG zustehen. Dabei werden wir die relevanten Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) heranziehen. 2. Auskunftsansprüche und Informationsrechte des Kommanditisten Gemäß § 166 HGB hat der Kommanditist das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren. Dieses Recht umfasst die Einsicht in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Besteht auf Seiten der Anleger ein solches Interesse, so steht dem auch immer von Seiten der Gesellschaft ein schützenswertes Anonymitätsinteresse bezüglich der anderen Gesellschaftsbeteiligten entgegen. So hatte der Bundesgerichtshof erst kürzlich dahingehende Fälle vorliegen. Seinen Urteilen vom 5. Februar 2013 (Az. II ZR 134/11 und II ZR 136/11) lagen mithin Fälle zugrunde, in denen Anleger von Publikumsgesellschaften in Form von Kommanditgesellschaften mit den jeweiligen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil soll hervorgehen, dass ein Rechtsschutzbedürfnis gegen eine Aufsichtsratswahl einer Aktiengesellschaft unter Umständen nicht bei Rücktritt eines Aufsichtsrates entfalle. Ein solches solle hingegen nur fehlen, sofern eine Wahlanfechtung erfolgt sei. Bei einer Hauptversammlung der Gesellschaft sollen wohl mehrere Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sein, welche ihre Ämter in der Folgezeit jedoch wieder niederlegten. Daraufhin beantragte der Kläger anscheinend die ... weiter lesen
1. Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an eine Abberufung Der Geschäftsführer einer GmbH ist das notwendige Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft (vgl. §§ 6, 35 ff. GmbHG). Die Abberufung eines Geschäftsführers bedarf keiner besonderen Gründe . Sie kann durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit und jederzeit ohne die Angabe von Gründen beschlossen werden. Besonderheiten ergeben sich bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen, da hier der Aufsichtsrat über die Abberufung zu entscheiden hat (vgl. § 84 Abs. 3 AktG). Gemäß § 38 GmbHG kann der Geschäftsführer grundsätzlich jederzeit und ohne ... weiter lesen