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München (jur). Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich nicht selbst zu einer steuerfreien Altersrücklage verhelfen. Mit einem am Mittwoch, 23. März 2016, veröffentlichten Urteil verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) in München einen entsprechenden Trick mit Hilfe eines „Arbeitszeitkontos“ (Az.: I R 26/15). Dies führe letztlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Damit scheiterte die Idee eines Geschäftsführers im Saarland, der alleiniger Gesellschafter seiner GmbH war. Mit dieser schloss er einen Vertrag, wonach ein Teil seines Gehalts auf ein „Investmentkonto“ abgeführt wurde. Das Geld war als Rücklage für seine Altersvorsorge oder ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Nicht jeder Selbstständige muss die Steuererklärung in elektronischer Form abgeben. Denn ist die Abgabe „wirtschaftlich unzumutbar“, kann die Erklärung ausnahmsweise auch handschriftlich mit den amtlichen Papier-Formularen verfasst werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az.: 2 K 2352/15). Damit bekam ein selbstständiger Zeitungszusteller von den Finanzrichtern recht. Seine Einkommensteuererklärung gab er ausgefüllt auf den amtlichen Papiervordrucken ab. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er danach Einnahmen von jeweils knapp 6.000 Euro. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es sich bei dem Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ um keinen „Sport“ im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie handele. Somit bestehe auch keine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht. EBU klagt auf Steuerbefreiung The English Bridge Union (EBU) ist eine Organisation zur Regelung und Entwicklung von Duplicate-Bridge in England. Für die Teilnahme an Turnieren hatte die Organisation von ihren Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt. Für die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wollte die Organisation nun, mit Berufung auf die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Rückerstattung erreichen. Nach der ... weiter lesen
Köln (jur). Sind Erhaltungsreparaturen an einem denkmalgeschützten Haus notwendig, können auch bei einer verspäteten Bescheinigung des Denkmalamtes die Kosten rückwirkend noch die Einkommensteuer mindern. Auch bei bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen dürfen Verzögerungen durch die Denkmalschutzbehörde nicht zulasten des Steuerbürgers gehen, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Freitag, 15. Juni 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 K 726/16). Die Kölner Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu. Geklagt hatten die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, das sie auch selbst bewohnten. Zwischen ... weiter lesen
Hamburg (jur). Künftige Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen werden derzeit möglicherweise steuerlich zu niedrig bewertet, was zu überhöhten Steuern führen würde. Wegen „schwerwiegender verfassungsrechtlicher Zweifel“ setzte das Finanzgericht (FG) Hamburg mit einem am Mittwoch, 6. Februar 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss den Vollzug eines Steuerbescheides vorläufig aus. (Az.: 2 V 112/18). Geklagt hatte ein Handelsunternehmen für Orientteppiche. Gegenüber einem Geschäftspartner hatte es Zahlungsverpflichtungen, die teilweise erst nach mehr als einem Jahr fällig wurden. Laut Gesetz sind Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag erst nach mehr als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege. Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, ... weiter lesen
Münster (jur). Mitglieder der privaten Krankenversicherung können neben den Versicherungsbeiträgen nicht auch noch Krankheitskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt auch, wenn auf eine Erstattung durch die Versicherung verzichtet wurde, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, heißt es in einem am Dienstag,17. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster (Az.: 5 K 149/14). Es wies damit eine privat versicherte Familie aus Westfalen ab. Sie hatte 2011 Krankheitskosten in Höhe von 241 Euro nicht bei ihrer Krankenversicherung eingereicht, um sich eine höhere Beitragsrückerstattung zu sichern. Mit den Versicherungsbeiträgen ... weiter lesen
Münster (jur). Studienkosten der eigenen Kinder lassen sich auch im Familienbetrieb nicht zu Betriebsausgaben umwandeln. Denn auch wenn die Kinder in den elterlichen Betrieb einsteigen sollen, bleibt die „private Sphäre“ im Vordergrund, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 2091/13 E). Damit scheiterte ein Unternehmensberater mit seinem Steuertrick. Seine beiden Kinder studierten Betriebswirtschaftslehre beziehungsweise „Business and Management“ und waren daneben im väterlichen Unternehmen geringfügig beschäftigt. Mit beiden Kindern schloss der Unternehmensberater Vereinbarungen, wonach er die ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
Münster (jur). Die einmalige Vergütung des Arbeitgebers für eine Erfindung des Arbeitnehmers ist in voller Höhe zu versteuern. Es greifen keinerlei Vergünstigungen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 27. April 2013 entschied (Az.: 12 K 1625/12 E). Der Kläger arbeitet bei einem westfälischen Unternehmen, das unter anderem Fenster herstellt. Von 2003 bis 2005 hatte er ein „Aluminium Silicon Tape“ entwickelt, ein spezielles Einfassband zur Verbesserung eines vom Arbeitgeber produzierten Verbundsicherheitsfensters. Der Arbeitgeber ließ sich darauf ein Patent eintragen. Dem Kläger zahlte das Unternehmen ... weiter lesen