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Abmahnung der A|L| P Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der HSV Fußball AG wegen Ticket-Weiterverkaufs. Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HSV Fußball AG. Kürzlich richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche Tickets für Spiele des HSV angeboten und zu höheren Preisen weiterveräußert haben soll. Somit läge ein Verstoß gegen die AGB der HSV Fußball AG vor. Ebenfalls läge eine Markenrechtsverletzung vor, da der von der Abmahnung Betroffene zur Bewerbung der Karten die sogenannte HSV Fußball AG Raute verwendet habe. Vor diesem Hintergrund wird von der HSV Fußball AG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 4 U 186/12) stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass man von einem wettbewerbswidrigen Verhalten ausgehen könne, wenn auf ein Produkt mit "Statt"-Preisen verwiesen werde ohne eine ausreichende Klarstellung des Vergleichspreises. Durch die Mehrdeutigkeit der Werbung könne es passieren, dass der Verbraucher nicht den Sinn der Aussage verstehe und somit irregeführt werde. Bei der Beurteilung müsse man einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher als Maßstab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern: Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) klar, dass wegen der Mehrdeutigkeit in einem mit "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises beworbenem Produkt ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es bestehe die Gefahr für den Verbraucher, dass er die intransparente Werbung nicht dem entsprechenden Sinn nach auffasse. Für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher liege demnach eine intransparente ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Möglichkeiten von verletzten Schutzrechtsinhabern sind zahlreich. Diese können ihre Rechte aber vor allem häufig mit Hilfe von einer Abmahnung durchsetzen.Grundsätzlich reicht eine Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes aus. Häufig kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Die Rechtsprechung erkennt auch mehrfache Abmahnungen als rechtmäßig an, wenn diese sich als erforderlich und berechtigt darstellen. Falls der Schuldner bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis hat, seien unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) entschieden, dass die Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ein wettbewerbswidriges Werbeverhalten darstellen könne, wenn eine Klarstellung des Vergleichspreises nicht erfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass ein mehrdeutiges Verhalten vorliege, was für den Verbraucher jedenfalls irreführend sei. Die Preisgestaltung sei für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparent, sodass dieser die ... weiter lesen
Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der Naketano GmbH wegen Nachahmung von Naketano-Mustern Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München vertritt die Interessen Naketano GmbH durchgesetzt werden sollen. In ihrem Namen verschickten sie bereits vor einigen Wochen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung: https://www.ra-herrle.de/lorenz-seidler-gossel-naketano/ In einer aktuellen Abmahnung richten sich die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte an einen Online-Händler, der über seinen Shop Nachahmungen von Naketano-Jacken und -Hoodies ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Durch die steigende Verbreitung von "Produktpiraterie", steigt zunehmend auch die Verletzung von Urheberrechten. Mit dieser steigenden Verletzung von Urheberrechten gewinnt das Interesse am Schutz des geistigen Eigentums somit immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit das geistige Eigentum zu schützen, ist neben zahlreichen weiteren Schutzmöglichkeiten, die Abmahnung. Mit neuer Rechtsprechung sollen nun auch mehrfache Abmahnungen an einen Verletzer eines Schutzrechtes möglich sein. Diese müssen allein erforderlich und berechtigt sein. Selbst die ... weiter lesen
Ob Ideen, Know-How, Design, Konzepte, Werbestrategien. Je weniger Personen hierüber wissen, desto höher sind die Vermarktungschancen. Daher nehmen Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis mehr und mehr zu. Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung, NDA) sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Unternehmen technische, kreative oder wirtschaftliche Informationen Dritten offenbart und diese Informationen keinen gesetzlichen Schutz (z.B. als Patent, Design, urheberrechtlich geschütztes Werk oder als Betriebsgeheiminis) genießen. Notwendigkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis Dies gilt nicht nur im Vorfeld von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar. Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Dass vornehmlich studierte Fachkräfte mit ihrem in Deutschland erworbenen Fachwissen ins Ausland auswandern, scheint ein aktueller Trend zu sein. Deutsche Unternehmen sind daher zunehmend darauf angewiesen, nicht nur passiv auf qualifizierte Bewerbungen zu warten, sondern selbst aktiv potenzielle Mitarbeiter anzuwerben. Neben den altbewährten Methoden Mitarbeiter zu gewinnen, wie die Suche nach Studienabsolventen auf Jobmessen oder an Universitäten, scheinen die heute weitverbreiteten sozialen Netzwerke des ... weiter lesen
Unternehmen treten unter ihrer Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf. Die Firma eines Unternehmens ist nach § 17 Abs. 1 HGB der vollständige Name des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Häufig treten Unternehmen aber auch unter einem Firmenschlagwort im Geschäftsverkehr auf. Das Unternehmen wird häufig z.B. nicht „Deutsche Shell Holding GmbH" genannt, sondern schlichtweg „Shell". Die Unternehmens- und Firmenbezeichnung eines Unternehmens dient der Unterscheidung von anderen Unternehmen, insbesondere Wettbewerber. Umso wichtiger ist neben dem örtlich wirkenden Schutz durch das Handelsregister ein überörtlicher Schutz durch das Marktrecht. I. ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gleim Petri aus Würzburg im Auftrag der Fischer Innovation & System GmbH aus Himmelstadt eine Abmahnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Sparschäler/Gemüseschäler zum Kauf angeboten habe und dass dieses Produkt mit einem geschützten Muster der Fischer Innovation & System GmbH identisch sei. Die Fischer Innovation & System GmbH sei die Inhaberin einer Lizenz an dem Gemeinschaftsmuster, welches unter der Registernummer 000747639-0002 eingetragen sei. Dieses Muster betreffe einen Küchenschäler. Der angebotene ... weiter lesen