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Experten-Ratgeber
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Grundsätzlich ist ein Insolvenzverwalter verpflichtet, Verträge so zu erfüllen, wie das insolvente Unternehmen sie geschlossen hat. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten, die zuvor die Schuldnerin inne hatte. Die Insolvenzordnung gibt ihm lediglich einige Sonderrechte an die Hand. Auch an Schiedsklauseln muss ein Insolvenzverwalter sich im Grunde halten. Wenn also das insolvente Unternehmen mit einem Geschäftspartner vereinbart hat, dass über Meinungsverschiedenheiten ein Schiedsgericht entscheiden soll und die staatlichen Gerichte nicht zuständig sind, gilt dies auch für den Insolvenzverwalter. Aber nicht immer, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.06.2011, III ZB 59/10 ... weiter lesen
Geld bekommen und es behalten dürfen ist zweierlei Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin kurz nach Begleichung ihrer Schulden insolvent wird Kurzfassung In wirtschaftlich schlechten Zeiten lässt die Zahlungsmoral nach. Doch auch wer bei einer finanziell angeschlagenen Firma letztendlich an sein Geld kommt, kann noch nicht aufatmen. Wird die Schuldnerin nämlich in nahem zeitlichen Zusammenhang insolvent, so muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall, bei dem eine Gläubigerin zur Rückerstattung bereits sicher geglaubter rund 23.000,- € verurteilt wurde. Ihre Schuldnerin hatte an sie – statt zu bezahlen – eine ... weiter lesen
In einem Insolvenzverfahren ist die Art der Gläubigerstellung ein maßgebliches – wenn nicht das maßgebliche – Kriterium. Denn der Gläubigerstatus entscheidet über die Befriedigung im Insolvenzfall . Im nachfolgenden werden die verschiedenen möglichen Gläubigerpositionen in einem Insolvenzverfahren, nebst Befriedigungsaussicht, dargestellt. 1. Insolvenzgläubiger Nach der Legaldefinition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. D. h. maßgeblich für deren Gläubigerstellung ist, dass der Forderungsgrund vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen
In manchen Insolvenzverfahren stellt sich nach der Eröffnung heraus, dass so wenig Geld oder veräußerbare Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, usw. vorhanden sind, dass der Insolvenzverwalter noch nicht einmal genug Geld erwirtschaften kann, um die Kosten seiner Tätigkeit und die Gerichtskosten zu bezahlen. In diesem Fall ordnet § 207 der Insolvenzordnung an, dass das Insolvenzverfahren eingestellt werden muss, wenn die Kosten nicht von dritter Seite eingezahlt werden oder aber der Schuldner einen sog. Verfahrenskostenstundungsantrag stellt. Wenn der Schuldnern eine natürliche Person, also ein Mensch und eine Gesellschaft ist, kann die Staatskasse unter bestimmten Bedingungen ... weiter lesen
Nach einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit eines Insolvenzschuldner ist dieser gemäß §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO verpflichtet, die Gläubiger so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Er muss also Zahlungen an die Insolvenzmasse in Höhe der pfändbaren Beträge aus einem alternativ eingegangenen Anstellungsverhältnis abführen. Deren Berechnung war in der Praxis bisher mit etlichen Unsicherheiten verbunden, zumal eine Verletzung der Abführungspflicht durch den Schuldner nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Versagung der Restschuldbefreiung und somit zum Misserfolg des ... weiter lesen
Im Beschluss vom 26.06.2014 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Wissen der Finanzbehörde einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers zugerechnet wird (AZ.: IX ZR 200/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH sogar dann, wenn die andere Behörde die Informationen erst später einholt, d.h. es kommt nur darauf an, ob die Finanzbehörde im maßgeblichen Zeitpunkt das Wissen hatte. Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter gegen eine Behörde. Er verlangt die Rückerstattung vom Schuldner erbrachter Zahlungen im Wege der ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden. Das Finanzamt Dresden des in Anspruch genommenen Landes hat aufgrund einer dem Drittschuldner am 3. Februar 1999 zugegangenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der späteren Gemeinschuldnerin, die am 4. Mai 1999 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte, rückständige Umsatzsteuer erhalten. Die Schuldnerin hatte zuvor gegenüber dem Finanzamt darauf hingewiesen, daß sie nicht mehr leistungsfähig sei. Der Insolvenzverwalter nimmt das beklagte Land im Wege ... weiter lesen
Mit Urteil vom 25.02.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, dass im Insolvenzverfahren eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung auch bei Einspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen kann (AZ.: 3 K 1283/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier erstreckt sich die Drittwirkung der Umsatzsteuerfestsetzung auf einen Alleingesellschafter und alleinigen GmbH-Geschäftsführer als Haftungsschuldner. Er hatte nämlich keinen Widerspruch gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle durch das Finanzamt erhoben. Dem steht es nach Auffassung des FG auch nicht ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dahingehend geäußert, dass im Insolvenzverfahren die Feststellung beantragt werden kann, dass titulierte Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen (AZ.: 13 UF 271/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier ließ die Stadt Unterhaltsansprüche von drei Kindern gegen ihren Vater titulieren, und zwar mithilfe von vier Vollstreckungsbescheiden. Den Kindern wurden Sozialhilfe und Jugendhilfe seitens der Stadt gewährt. Im Jahr 2009 wurde über das Verfahren des Vaters das ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen