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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Für die Pfändung von Forderungen ist es zunächst erforderlich, dass die notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind dabei in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Gläubiger auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, Forderungen des Schuldners pfänden. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gläubiger können ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Liegen die in der Zivilprozessordung (ZPO) geregelten Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vor, kann der Gläubiger die Forderungen des Schuldners pfänden, wenn er einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht stellt. Das für die Zwangsvollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht ist dabei in der Regel das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Der Gläubiger kann im Wege der ... weiter lesen
Zum 01.07.2011 wird die Pfändungstabelle turnusmäßig angepasst, aus der sich die Pfändungsfreibeträge ergeben. Gelegenheit für einen kurzen Überblick in Sachen Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen und „P-Konto".
I. Allgemeines
Gemäß § 850c ZPO ist - wie bekannt sein dürfte- das Arbeitseinkommen eines Schuldners in gewissem Rahmen unpfändbar, so dass ihm ein unverrückbares Existenzminimum zur Verfügung bleibt, auf das seine Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung keinen Zugriff haben. Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben. ... weiter lesen