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Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Thessaloniki
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Zum 01.07.2011 wird die Pfändungstabelle turnusmäßig angepasst, aus der sich die Pfändungsfreibeträge ergeben. Gelegenheit für einen kurzen Überblick in Sachen Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen und „P-Konto". I. Allgemeines Gemäß § 850c ZPO ist - wie bekannt sein dürfte- das Arbeitseinkommen eines Schuldners in gewissem Rahmen unpfändbar, so dass ihm ein unverrückbares Existenzminimum zur Verfügung bleibt, auf das seine Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung keinen Zugriff haben. Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gläubiger können ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Liegen die in der Zivilprozessordung (ZPO) geregelten Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vor, kann der Gläubiger die Forderungen des Schuldners pfänden, wenn er einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht stellt. Das für die Zwangsvollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht ist dabei in der Regel das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Der Gläubiger kann im Wege der ... weiter lesen
Vollstreckung aus deutschen Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln in Spanien Nicht selten hat der Schuldner sich nach Spanien "abgesetzt" oder verfügt dort möglicherweise über Vermögenswerte, weshalb der Gläubiger an der Vollstreckung seines Anspruchs in Spanien interessiert ist. Ist ein Vollstreckungstitel in Spanien vollstreckbar, so sind die spanische Gerichte sogar verpflichtet, dem Gläubiger bei der Recherche nach Schuldnervermögen behilflich zu sein. Dies stellt für den Gläubiger eine erhebliche Erleichterung dar. Liegt der „Vollstreckungstitel" - z.B. das Urteil - vor, regelt regelmäßig die EuGVVO (EG-VO 44/2001) die Formalitäten der Anerkennung der ... weiter lesen