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JENA (DAV). Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt, muss auf seinem Weg mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar machen. Dies folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestützt war und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrradfahren verboten gewesen. Die ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Das Verschweigen von Vorschäden in einem Unfall-Meldeformular hat nicht zwingend zur Folge, dass ein Versicherter seinen Schutzanspruch verliert. Wird das Unternehmen bei der Bearbeitung des aktuellen Falls automatisch auf einen Vorschaden aufmerksam, kann es sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, hatte der Kläger einen wenige Monate zuvor erlittenen und vom Versicherer regulierten Schaden im neuen Formular nicht angegeben. Der Mann berief sich auf sprachliche Verständnisprobleme und auf seine Einschätzung, die Versicherung werde sowieso wissen, dass sie ihm erst vor ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe. Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen. Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006). Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
München (DAV). Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren einer Katze zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil vom 06. Juni 2005 (Az.: 331 C 7937/05) des Amtsgerichts München hervor, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat. Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW in einer 30er-Zone in einem Wohngebiet als von links eine Katze die Straße überqueren wollte. Sie fuhr die Katze an, woraufhin der Katzenliebhaber vom Fahrer Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 ? haben wollte. Er behauptete, die Beklagte sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auf Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Beschluss vom 7. November 2006 (Az.: 2 SS 24/05) ein Urteil des Freiburger Amtsgerichts aufgehoben. Dessen Richter hatten vor zwei Jahren einen 36jährigen Autofahrer von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Fahrradstraße zu schnell gefahren zu sein. Er war mit 43 km/h unterwegs gewesen. Ein zuvor verhängtes Bußgeld war ihm erlassen worden. Das Oberlandesgericht stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Obschon der Parkraum gerade in Großstädte sehr begrenzt ist, sollten Kraftfahrer darauf achten, gerade nicht unzulässig im 5 m-Bereich vor Einmündungen zu parken. Kommt es zu einem Unfall mit einem verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug kann dies durchaus zu einer Mithaftung des Falschparkers führen, obschon das Fahrzeug des Falschparkers zum Unfallzeitpunkt stand. Das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 20. März 2012; 3 C 3261/11) hatte sich genau mit dieser Thematik befasst. Ein Lastkraftwagen kollidierte beim Abbiegen mit einem in vorgenanntem Bereich parkendem PKW. Der Eigentümer des PKW klagte sodann gegen den Fahrer, Eigentümer und Haftpflichtversicherung des Lastkraftwagens. Das Gericht ... weiter lesen
Fährt man im Land Brandenburg zu schnell und wird geblitzt oder begeht eine andere Ordnungswidrigkeit, so erhält man in den Regel binnen kurzer Zeit Post aus Gransee, dem Sitz der Zentralen Bußgeldstelle des Land Brandenburg. Betroffene bekommen in Brandenburg von der Bußgeldstelle Gransee die Möglichkeit online Einblick in die Akte zu nehmen. Die Zugangsdaten sind auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Schreiben "Fahrerermittlung" abgedruckt. Die Online Akte beinhaltet bei einem Geschwindigkeitsverstoß neben dem Vorwurf, bei welchem neben dem Datum der genaue Standort zu erkennen ist, ein Messfoto. Zudem wird ein vergrößerter Bildausschnitt des Fahrers sowie des Kennzeichens abgebildet. ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer ein gebrauchtes Auto kauft, das explizit als ?Bastlerfahrzeug? bezeichnet wird, muss mit erheblichen Mängeln am Fahrzeug rechnen. Nur wenn sich der Käufer im Vorfeld ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Fahrzeugs erkundigt, kann er bei auftretenden Fehlern Geld zurück verlangen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 4. August 2008 (AZ: 231 C 2536/08) informieren die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als "Bastlerfahrzeug" bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest ? unter anderem eine defekte Bremsanlage ?, über die ihn nach seiner ... weiter lesen