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Münster (jur). Studienkosten der eigenen Kinder lassen sich auch im Familienbetrieb nicht zu Betriebsausgaben umwandeln. Denn auch wenn die Kinder in den elterlichen Betrieb einsteigen sollen, bleibt die „private Sphäre“ im Vordergrund, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 2091/13 E). Damit scheiterte ein Unternehmensberater mit seinem Steuertrick. Seine beiden Kinder studierten Betriebswirtschaftslehre beziehungsweise „Business and Management“ und waren daneben im väterlichen Unternehmen geringfügig beschäftigt. Mit beiden Kindern schloss der Unternehmensberater Vereinbarungen, wonach er die ... weiter lesen
Hannover (jur). Musiker brauchen buchstäblich Raum für Kreativität. Die Kosten eines entsprechenden Zimmers gehören daher in voller Höhe zu ihren Betriebsausgaben, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom Mittwoch, 19. September 2012, hingewiesen hat (Az.: 1 K 272/10). Es gab damit einem Musiker, Arrangeur und Produzenten recht. Dieser nutzte privat und auch für die Arbeit zwei Häuser. In einem befanden sich ein voll eingerichtetes Tonstudio sowie ein Büro und ein Archivraum. Im zweiten Haus, abgeschieden auf dem Land gelegen, befand sich neben einer großen Privatwohnung auch ein 82 Quadratmeter großer ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger sind oftmals gezwungen, bis zum Ende der Beteiligung auf die erhofften Steuervorteile zu waren. Die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, kann bei den Anlegern häufig zu finanziellen Problemen führen. Oft sind Anleger nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. Die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger hängt in der Regel davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschieden haben. Danach sollen erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden können, sofern die Schadensersatzleistung versteuert werden müsse. Im Ergebnis würden dem Anleger die Steuervorteile nämlich so wieder genommen werden. Die Schadensersatzleistung könnte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu werten sein. Diese müssten dann in der Folge ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.09.2013 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass ein Gewerbesteuermessbescheid auch im Hinblick auf die persönliche Steuerpflicht Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid entfaltet (AZ.: 5 K 766/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier verlangt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Feststellung der Nichtigkeit eines Gewerbesteuerbescheids. Das Verwaltungsgericht wies die Feststellungsklage ab. Die GbR erwarb ein bebautes Grundstück und einige Monate später schied eine der drei Gesellschafterinnen aus und ihren Anteil ... weiter lesen
München (jur). Deutschland muss die Umsatzsteuerpflicht größerer Unternehmen möglicherweise neu regeln. In einem am Mittwoch, 20. September 2017, veröffentlichten Urteil äußerte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel, ob die bisherige Pflicht, die Steuer teilweise vorzufinanzieren, mit EU-Recht vereinbar ist (Az.: V R 51/16). Entsprechende Fragen legten die Münchener Richter daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 500.000 Euro gilt in Deutschland die sogenannte Sollbesteuerung. Danach wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Ausstellen einer Rechnung fällig, unabhängig vom Zahlungstermin. Kleinere ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben. Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht. So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
Als Partner der Kanzlei HKB Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ist Herr Michael Hepp der Fachanwalt für Steuerrecht. Vertrauen Sie einem Fachmann, der auf eine langjährige Erfahrung in Sachen Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht zurückblicken kann. Er ist ebenso der richtige Ansprechpartner, wenn es um den Kontakt mit Finanzbehörden geht. Die angebotenen Leistungen sind für jeden Klienten auf www.hepp-steuerstrafrecht.de einzusehen und umfassen ein breites Spektrum, angefangen bei steuerlichen Streitigkeiten über fachliche Expertisen bis hin zur Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Vordergrund stehen für Herrn Hepp immer der Mandant und das Ziel, die besten ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen