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Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15 Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Gesetzgeber hat auch diesen Begriff in § 20 EStG genau definiert. Im vorliegenden Fall war § 20 Absatz I Nr. 1 Satz 1 EStG relevant. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen
Wenn der Sponsor eines Fußballvereins Spieler für anderweitige Tätigkeitsbereiche einstellt, diese aber letztlich für den Verein spielen und für diese Übergabe kein Entgelt gezahlt wird, handelt es sich nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof (BFH) um eine freigebige Zuwendung die eine Schenkungssteuerpflicht auslösen kann. Spielerüberlassung durch Sponsor In dem Fall hatte der Sponsor eines Fußballvereins Trainer, Betreuer und auch Spieler als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten in seinem Unternehmen angestellt und bezahlte diese auch. Letztlich arbeiteten diese Personen aber gar nicht für den Sponsor, sondern spielten Fußball für den ... weiter lesen
München (jur). Kommunale Regiebetriebe, etwa für Schwimmbäder oder Theater, können steuerfreie Rücklagen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 23. Mai 2018, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII R 42/15). Er verwarf damit die bisherige Praxis der Finanzverwaltung und stärkte die Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit und im Wettbewerb mit Privatunternehmen. Regiebetriebe sind Kommunalbetriebe, die praktisch wie eine Abteilung der Kommunalverwaltung geführt werden. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden vollständig in den Haushalt der jeweiligen Kommune eingestellt und unterliegen damit der unmittelbaren Beschlussfassung des ... weiter lesen
Grundsteuerrecht: Islamische Kultusgemeinde - rechtsfähiger Verein Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine im Steuerrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. hat sowohl den theoretischen Lehrgang des Fachanwalts für Steuerrecht als auch ein zusätzliches Studium im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). In einer Arzt- oder Zahnarzt-Gemeinschaftspraxis sollten wirklich auch alle Mediziner ausreichend ärztliche Leistungen erbringen. Behandelt ein Zahnarzt und Gesellschafter der Praxis dagegen kaum noch Patienten und ist er stattdessen vielmehr für die Praxisorganisation zuständig, kann die Gemeinschaftspraxis als Gewerbebetrieb eingestuft werden, urteilte am Dienstag, 12. April 2022, das Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 4 K 1270/19). Dann müssten auch auf die gesamten Praxiseinkünfte Gewerbesteuer gezahlt werden, so die Finanzrichter, die allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zuließen. Im konkreten Fall ging es um eine ... weiter lesen
Altersvorsorge und Absicherung naher Angehöriger durch Lebensversicherung gehört hier zu Lande zu den klassischen Anlageformen. Gerade Ehegatten, wie auch die Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften sehen zu Recht darin eine Möglichkeit, den überlebenden Partner abzusichern. Die eintretenden steuerlichen Konsequenzen bei Auszahlung der Lebensversicherung an den begünstigten Partner werden dabei in aller Regel aber übersehen. Dies war erneut Anlass für ein aktuelles Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 02.04.2009, AZ: 1 K 2778/07. Das Gericht hat betont, dass der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch den überlebenden Partner der Erbschaftssteuer unterliegt, wenn der ... weiter lesen
München (jur). Studenten können ihre Unterkunftskosten unter Umständen als „vorab entstandene Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 19. September 2012, dass das Studium nicht die erste Ausbildung ist und dass der Studienort „nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist" (Az.: VI R 78/10). Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Einkünften stehen, die also, so die ständige BFH-Rechtsprechung, „beruflich veranlasst sind". Das kann auch dann gelten, wenn derzeit noch keine beruflichen ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern. Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen. Er entschied sich ... weiter lesen
München (jur). Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich nicht selbst zu einer steuerfreien Altersrücklage verhelfen. Mit einem am Mittwoch, 23. März 2016, veröffentlichten Urteil verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) in München einen entsprechenden Trick mit Hilfe eines „Arbeitszeitkontos“ (Az.: I R 26/15). Dies führe letztlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Damit scheiterte die Idee eines Geschäftsführers im Saarland, der alleiniger Gesellschafter seiner GmbH war. Mit dieser schloss er einen Vertrag, wonach ein Teil seines Gehalts auf ein „Investmentkonto“ abgeführt wurde. Das Geld war als Rücklage für seine Altersvorsorge oder ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.07.2013 entschied das Finanzgericht (FG) München, dass der Anspruch auf die Auszahlung einer Versicherungssumme aus einer betrieblichen Direktversicherung als künftige Forderung gepfändet werden kann (AZ.: 8 K 3028/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach Auffassung des FG unterliegt dieser Auszahlungsanspruch, der im Versicherungsfall entsteht, keiner Verfügungsbeschränkung. Das FG beruft sich hier auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (AZ.: VII ZB 87/09). Hier klagte ein Steuerpflichtiger mit Lebensversicherung. Das beklagte ... weiter lesen