


Rechtsanwälte und Kanzleien
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München (jur). Pflegen regelmäßig Angehörige oder auch fremde Personen ohne jeglichen Lohn einen hilfebedürftigen Menschen, können sie für eine im Gegenzug in Aussicht gestellte Erbschaft die spätere Erbschaftsteuer mindern. Um den gesetzlichen Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen zu können, müssen die erbrachten Pflegeleistungen aber „schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht werden“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 20. November 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 37/12).
Bei Erbschaften sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz unterschiedliche Freibeträge vor. So haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
Luxemburg (jur). EU-Länder dürfen den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten nicht durch hohe Steuern erschweren. Dies würde das Ziel unterlaufen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, urteilte am Donnerstag, 12. April 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit in der Slowakei (Az.: C-302/17).
Der seit 2003 in der EU stufenweise eingeführte Emissionshandel soll den Ausstoß an Treibhausgasen verringern. Unternehmen bekommen für bestehende Anlagen Zertifikate zugeteilt, die zum Ausstoß bestimmter Mengen an Treibhausgasen berechtigen. Reichen einem Unternehmen die zugeteilten Zertifikate nicht aus, muss es welche hinzukaufen. Dagegen kann ein ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach.
Dabei ergab sich ... weiter lesen
München (jur). Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich nicht selbst zu einer steuerfreien Altersrücklage verhelfen. Mit einem am Mittwoch, 23. März 2016, veröffentlichten Urteil verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) in München einen entsprechenden Trick mit Hilfe eines „Arbeitszeitkontos“ (Az.: I R 26/15). Dies führe letztlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Damit scheiterte die Idee eines Geschäftsführers im Saarland, der alleiniger Gesellschafter seiner GmbH war. Mit dieser schloss er einen Vertrag, wonach ein Teil seines Gehalts auf ein „Investmentkonto“ abgeführt wurde. Das Geld war als Rücklage für seine Altersvorsorge oder ... weiter lesen