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Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) rechtsfähig und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie liegt vor, wenn mehrere Personen sich in Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben und ohne eine andere, spezielle Rechtsform für die Kooperation zu vereinbaren. Im Wirtschaftsleben kommt diese Gesellschaftsform häufig im kleingewerblichen Bereich, bei Sozietäten von Ärzten, Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern und bei ... weiter lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, in der ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche und/oder juristische Personen) Anteile am Grundkapital haben. Gesellschafter haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, außer wenn ein Missbrauch von Regeln über beschränkte Haftung vorliegt. Gesellschafter in einer GmbH regeln frei ihre gegenseitigen Beziehungen in der Gesellschaft sowie ihre Beziehungen zur Gesellschaft, sofern gesetzlich nichts anderes festgelegt ist. Inhalt der Gründungsurkunde Name, Vorname und Wohnort der natürlichen Person, bzw. Unternehmensname und Sitz des Gesellschafters; Unternehmensname und Sitz der Gesellschaft; ... weiter lesen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Auf eine vorherige Anfrage haben die anderen Senate des Bundesarbeitsgerichts mitgeteilt, dass hiergegen keine Einwendungen bestehen bzw. an entgegenstehenden älteren Entscheidungen nicht festgehalten werde. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Feststellung der Höchstarbeitszeit von Rettungssanitätern. Beklagter Arbeitgeber war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter ein Landkreis sowie zwei Hilfsorganisationen sind. Die Revision der beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde wegen Versäumung der ... weiter lesen
Wann kostet Warten? Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur vom Empfänger der Fracht die Bezahlung von Standgeld verlangen kann, weil er auf das Entladen warten musste Kurzfassung Ein Spediteur kann nicht erwarten, dass sein Lkw vom Empfänger der Fracht immer sofort nach Ankunft entladen wird. Unter Umständen muss eine Wartezeit von einer Stunde ohne Bezahlung hingenommen werden. Das entschied das Amtsgericht Lichtenfels und wies die Klage eines Fuhrunternehmens gegen eine belieferte Firma auf sogenanntes Standgeld ab. Nicht jede objektiv angefallene Wartezeit begründe einen Anspruch auf Standgeld, sondern nur eine Überschreitung der im speziellen Fall angemessenen Zeit. Da der Lkw nicht ... weiter lesen
Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig Der unter anderem für die Rechtsstreitigkeiten über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens enthaltene Regelung, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils zu berechnen ist, ist nach § 9 AGBG (jetzt inhaltlich unverändert: § 307 BGB) nicht zu beanstanden. Bei den variablen Landegebühren handelt es sich um Entgelte, die von den Flughafenbetreibern für die Nutzung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem BGB. Die Kündigung aus wichtigem Grund muss aber grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erfolgen. Mit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführers und der damit einhergehenden Voraussetzungen musste sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) befassen. Der BGH soll im genannten Urteil entschieden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 8. 11. 2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann unter Umständen nicht irreführend sein soll. Dies soll auch für die Firma gelten, wenn der Firmenname tatsächlich nicht dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers entspricht. Das für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständige Amtsgericht (AG) hatte die Anmeldung der Firma in das Handelsregister ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.10.2014 entschied das Amtsgericht (AG) Bad Segeberg, dass die Kosten für die Einholung eines Handelsregisterauszugs durch den Gläubiger nicht Teil seines Verzugsschadens sind (AZ.: 17a C 115/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das AG stellte zunächst fest, dass bei Rechtsgeschäften zwischen zwei Unternehmern ein in der Rechnung formuliertes Zahlungsziel, bspw. "Fällig am: ...", eine befristete Mahnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist, durch welche der Schuldner bei weiterer Nichtleistung in Verzug gerät. Zudem nahm das Amtsgericht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung bejaht. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann somit auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen sein. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in Fällen der Firmenfortführung. Zeigt sich für einen sich in diesem Verkehrskreise bewegenden Dritten eine Kontinuität der Firmen nach außen, so ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.05.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung keine Firma ist, wenn damit nur das Geschäftslokal und nicht der Inhaber des Geschäfts gekennzeichnet wird (AZ.: VII R 46/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Etwas anderes gilt nach der Auffassung des BFH nur dann, wenn die Bezeichnung des Geschäfts auch im Rechtsverkehr wie eine Firma genutzt werde, beispielsweise in Verträgen oder auf Geschäftsbriefen. Hier klagt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen das Finanzamt. Konkret geht es um ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für bereits bestehende Verbindlichkeiten Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat darüber entschieden, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für bei seinem Eintritt bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen, haftet. Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht. Die Haftung auch neu eingetretener Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten folgt aus der Eigenart der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die – anders als etwa eine GmbH – über kein eigenes, ausschließlich zur ... weiter lesen
Mit Urteil vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass dem Aufsichtsrat im Hinblick auf die Herbsetzung der Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG) ein Ermessensspielraum zusteht (AZ.: 20 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach dem Aktiengesetz (AktG) kann der Aufsichtsrat die Höhe der Vorstandsvergütung auf eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass die Weitergewährung der bisherigen Bezüge unbillig wäre. Im hiesigen Verfahren machte ein Vorstandsmitglied ausstehende ... weiter lesen