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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Verwendung eines fiktiven Namens als Firma für einen Einzelkaufmann soll unter Umständen nicht irreführend sein. Dies soll auch für eine Firma gelten, die aus Initialen bestand, die tatsächlich nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers übereinstimmt. Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung bejaht. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann somit auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen sein. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in Fällen der Firmenfortführung. Zeigt sich für einen sich in diesem Verkehrskreise bewegenden Dritten eine Kontinuität der Firmen nach außen, so ... weiter lesen
Kurzfassung
Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will.
So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls ... weiter lesen
Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über das Verfahren der Registrierung in der Agentur für Wirtschaftsregister ist, unter anderem, vorgesehen, dass ab Hälfte Mai 2023 die Bestimmung angewandt wird, die die elektronische Form der Gründung als die einzige mögliche Weise der Gründung der Gesellschaften vorsehen.
Also, beginnend vom 17. Mai dieses Jahres, wird Agentur für Unternehmensregister (nachfolgend: APR) die Anmeldungen zur Gründung der Gesellschaft ausschließlich in elektronischer Form annehmen. Das bedeutet, dass sich in der neu entstandenen Situation auch ausländische Staatsbürger anzupassen haben, die beabsichtigen eine Gesellschaft in Serbien zu gründen, unabhängig ... weiter lesen
Mit Urteil vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass dem Aufsichtsrat im Hinblick auf die Herbsetzung der Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG) ein Ermessensspielraum zusteht (AZ.: 20 U 3/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Nach dem Aktiengesetz (AktG) kann der Aufsichtsrat die Höhe der Vorstandsvergütung auf eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass die Weitergewährung der bisherigen Bezüge unbillig wäre.
Im hiesigen Verfahren machte ein Vorstandsmitglied ausstehende ... weiter lesen
Die russischen Firmen verlagern immer mehr ihre Geschäfte nach Serbien und seit Beginn der Krise in Ukraine , wurden in Serbien mehr als 400 Firmen gegründet, deren Gründer aus Russland sind. Andererseits besteht eine große Anzahl von Firmen aus Westeuropa, die ihre Tochterunternehmen gründen (neue Firmen, Vertretungen, Niederlassungen…) in Serbien.
Deswegen ist auch die Nachfrage nach dem Büroraum überwiegend in Belgrad gestiegen.
Womit befassen sich die russischen Firmen, die nach Serbien kommen?
Es handelt sich hauptsächlich um Unternehmen, die sich mit der Programmierung, Beratungstätigkeiten in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit und sonstigem Management, dann für ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für bereits bestehende Verbindlichkeiten
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat darüber entschieden, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für bei seinem Eintritt bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen, haftet.
Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht. Die Haftung auch neu eingetretener Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten folgt aus der Eigenart der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die – anders als etwa eine GmbH – über kein eigenes, ausschließlich zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 8. 11. 2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann unter Umständen nicht irreführend sein soll. Dies soll auch für die Firma gelten, wenn der Firmenname tatsächlich nicht dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers entspricht. Das für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständige Amtsgericht (AG) hatte die Anmeldung der Firma in das Handelsregister ... weiter lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, in der ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche und/oder juristische Personen) Anteile am Grundkapital haben. Gesellschafter haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, außer wenn ein Missbrauch von Regeln über beschränkte Haftung vorliegt. Gesellschafter in einer GmbH regeln frei ihre gegenseitigen Beziehungen in der Gesellschaft sowie ihre Beziehungen zur Gesellschaft, sofern gesetzlich nichts anderes festgelegt ist.
Inhalt der Gründungsurkunde
Name, Vorname und Wohnort der natürlichen Person, bzw. Unternehmensname und Sitz des Gesellschafters;
Unternehmensname und Sitz der Gesellschaft; ... weiter lesen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Auf eine vorherige Anfrage haben die anderen Senate des Bundesarbeitsgerichts mitgeteilt, dass hiergegen keine Einwendungen bestehen bzw. an entgegenstehenden älteren Entscheidungen nicht festgehalten werde.
In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Feststellung der Höchstarbeitszeit von Rettungssanitätern. Beklagter Arbeitgeber war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter ein Landkreis sowie zwei Hilfsorganisationen sind. Die Revision der beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde wegen Versäumung der ... weiter lesen
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger hatte von der beklagten Firma, bei der er jahrelang als Handelsvertreter tätig war, die Zahlung eines Ausgleichs nach erfolgter Kündigung seines Handelsvertretervertrages gefordert. Die Beklagte beschäftigt sich im wesentlichen mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen, aber auch mit der Vermittlung von Kapitalanlagen und Immobilien. Der Kläger war für die Beklagte seit Herbst 1995 als Handelsvertreter tätig. Nach zwei Jahren Tätigkeit des Klägers für die Beklagte kündigte diese ihm das Handelsvertretervertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung; begründet wurde diese außerordentliche Kündigung damit, daß der Kläger versucht habe, Mit-arbeiter der Beklagten dazu zu bewegen, ihre ... weiter lesen
Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig
Der unter anderem für die Rechtsstreitigkeiten über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens enthaltene Regelung, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils zu berechnen ist, ist nach § 9 AGBG (jetzt inhaltlich unverändert: § 307 BGB) nicht zu beanstanden. Bei den variablen Landegebühren handelt es sich um Entgelte, die von den Flughafenbetreibern für die Nutzung der ... weiter lesen