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Experten-Ratgeber
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Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) rechtsfähig und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie liegt vor, wenn mehrere Personen sich in Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben und ohne eine andere, spezielle Rechtsform für die Kooperation zu vereinbaren. Im Wirtschaftsleben kommt diese Gesellschaftsform häufig im kleingewerblichen Bereich, bei Sozietäten von Ärzten, Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern und bei ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.05.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung keine Firma ist, wenn damit nur das Geschäftslokal und nicht der Inhaber des Geschäfts gekennzeichnet wird (AZ.: VII R 46/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Etwas anderes gilt nach der Auffassung des BFH nur dann, wenn die Bezeichnung des Geschäfts auch im Rechtsverkehr wie eine Firma genutzt werde, beispielsweise in Verträgen oder auf Geschäftsbriefen. Hier klagt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen das Finanzamt. Konkret geht es um ... weiter lesen
BGB §§ 1643, 1821, 1822 ; ZPO §§ 170 Abs. 1, Abs. 2, 176, 929 Abs. 2 1. Zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstücksgeschäftes mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der ein Minderjähriger beteiligt ist. a) Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Verwaltung eines eingebrachten Grundstücks ist, bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §§ 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB. b) Geschäfte der Gesellschaft, die durch den Gesellschaftszweck gedeckt sind, sind von der familiengerichtlichen Genehmigung des Gesellschaftsvertrages erfasst und bedürfen daher grundsätzlich keiner eigenen Genehmigung. c) Ist ein ... weiter lesen
Wann kostet Warten? Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur vom Empfänger der Fracht die Bezahlung von Standgeld verlangen kann, weil er auf das Entladen warten musste Kurzfassung Ein Spediteur kann nicht erwarten, dass sein Lkw vom Empfänger der Fracht immer sofort nach Ankunft entladen wird. Unter Umständen muss eine Wartezeit von einer Stunde ohne Bezahlung hingenommen werden. Das entschied das Amtsgericht Lichtenfels und wies die Klage eines Fuhrunternehmens gegen eine belieferte Firma auf sogenanntes Standgeld ab. Nicht jede objektiv angefallene Wartezeit begründe einen Anspruch auf Standgeld, sondern nur eine Überschreitung der im speziellen Fall angemessenen Zeit. Da der Lkw nicht ... weiter lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, in der ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche und/oder juristische Personen) Anteile am Grundkapital haben. Gesellschafter haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, außer wenn ein Missbrauch von Regeln über beschränkte Haftung vorliegt. Gesellschafter in einer GmbH regeln frei ihre gegenseitigen Beziehungen in der Gesellschaft sowie ihre Beziehungen zur Gesellschaft, sofern gesetzlich nichts anderes festgelegt ist. Inhalt der Gründungsurkunde Name, Vorname und Wohnort der natürlichen Person, bzw. Unternehmensname und Sitz des Gesellschafters; Unternehmensname und Sitz der Gesellschaft; ... weiter lesen
Die russischen Firmen verlagern immer mehr ihre Geschäfte nach Serbien und seit Beginn der Krise in Ukraine , wurden in Serbien mehr als 400 Firmen gegründet, deren Gründer aus Russland sind. Andererseits besteht eine große Anzahl von Firmen aus Westeuropa, die ihre Tochterunternehmen gründen (neue Firmen, Vertretungen, Niederlassungen…) in Serbien. Deswegen ist auch die Nachfrage nach dem Büroraum überwiegend in Belgrad gestiegen. Womit befassen sich die russischen Firmen, die nach Serbien kommen? Es handelt sich hauptsächlich um Unternehmen, die sich mit der Programmierung, Beratungstätigkeiten in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit und sonstigem Management, dann für ... weiter lesen
Kurzfassung Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will. So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls ... weiter lesen
Der II. Zivilsenat war in drei Parallelverfahren mit zivilrechtlichen Auswirkungen des sogenannten Balsam-Skandals befaßt. Die im Bereich des Sportstättenbaus tätige Balsam AG fiel im Jahre 1994 in Konkurs, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sie in gewaltigem Ausmaß sogenannte Luftforderungen gegen ihre Auftraggeber an das Factoring-Unternehmen Procedo GmbH verkauft hatte. Dabei bestritt die Balsam AG die Abführung der angeblichen Erlöse des Forderungseinzugs an die Procedo GmbH mangels Existenz wirklicher Forderungen aus den ihr jeweils von dieser für den Ankauf weiterer Luftforderungen gezahlten Mitteln. Die sich wegen des "Schneeballeffekts" ständig vergrößernden Ausgaben der Procedo GmbH für wertlose Forderungen führten zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Verwendung eines fiktiven Namens als Firma für einen Einzelkaufmann soll unter Umständen nicht irreführend sein. Dies soll auch für eine Firma gelten, die aus Initialen bestand, die tatsächlich nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers übereinstimmt. Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung bejaht. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann somit auch eine unter gleichen Namen handelnde GmbH von der Haftung nicht ausgeschlossen sein. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in Fällen der Firmenfortführung. Zeigt sich für einen sich in diesem Verkehrskreise bewegenden Dritten eine Kontinuität der Firmen nach außen, so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 8. 11. 2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann unter Umständen nicht irreführend sein soll. Dies soll auch für die Firma gelten, wenn der Firmenname tatsächlich nicht dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers entspricht. Das für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständige Amtsgericht (AG) hatte die Anmeldung der Firma in das Handelsregister ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für bereits bestehende Verbindlichkeiten Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat darüber entschieden, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für bei seinem Eintritt bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen, haftet. Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht. Die Haftung auch neu eingetretener Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten folgt aus der Eigenart der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die – anders als etwa eine GmbH – über kein eigenes, ausschließlich zur ... weiter lesen