





Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Führt jemand unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr, kann er hierdurch eine bloße Ordnungswidrigkeit oder aber auch eine Straftat begehen.
Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung von beispielsweise Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetamin im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Hierfür reicht es bereits aus, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Da jedoch nicht jede Anreicheung von Betäubungsmitteln im Blut eine Auswirkung auf das zentrale Nervensystem hat, wurden folgende Grenzwerte geschaffen: ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG - Therapie statt Vollzug
Gem. § 35 BtMG kann die Vollstreckung der verhängten Strafe in einer Vollzugsanstalt durch eine Therapie ersetzt werden.
Hierzu muss ein Antrag bei der Behörde gestellt werden die für die Vollstreckung der Strafe zuständig ist. Bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist dies die Staatsanwaltschaft und bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ist dies der Jugendrichter.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Zurückstellung erfüllt sein:
Es muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen
Die Tat muss auf Grund von ... weiter lesen